Die universitätseigenen Standards sind in der Qualitätsbewertungssatzung der Universität Hamburg geregelt.
Für die Sicherung und Entwicklung der Qualität in Studium und Lehre gilt, dass an der Universität Hamburg durchgeführte Qualitätssicherungsverfahren wissenschaftsadäquat erfolgen, d. h. sie orientieren sich an den Bedarfen und Zielsetzungen der in der Wissenschaft tätigen Akteure.
An der Universität Hamburg werden alle Akteure, d. h. Beteiligte und Betroffene, in die Weiter-entwicklung von Studienprogrammen einbezogen. Dies bedeutet, dass Lehrende und Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studienmanagements sowie Absolventinnen und Absolventen, externe Experten und Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis in die Qualitätssicherung und -entwicklung der Studiengänge eingebunden sind.
Die Umsetzung der aus den Ergebnissen der Qualitätssicherungsverfahren abgeleiteten Maßnahmen erfolgt in einem steten Kreislaufmodell (vgl. PDCA-Zyklus), in welchem Ziele formuliert, Maßnahmen abgeleitet und deren Folgewirkungen evaluiert werden.
Verantwortlichkeiten der verschiedenen Ebenen und die Aufgabenteilung in der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sind transparent und verbindlich geregelt.
Qualitätssicherung hat damit innerhalb der Universität Hamburg insofern eine steuernde Funktion, als dass der Prozess der Entscheidungsfindung durch die Erhebung, Analyse und Dokumentation von Stärken und Schwächen unterstützt wird und somit eine „informierte Selbststeuerung“ erst ermöglicht.
Zur Rechenschaftslegung gegenüber der Öffentlichkeit werden Ergebnisse aus Qualitätssicherungsverfahren veröffentlicht.