Sie haben als Hamburger Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer das Recht auf maximal zehn bezahlte Arbeitstage innerhalb von zwei Jahren für die politische oder berufliche Weiterbildung. Die Universität Hamburg trägt als Ihr Arbeitgeber Ihre Freistellung von der Arbeit. Die Kursgebühren sind von Ihnen zu tragen. Die zuständige Behörde für den Bildungsurlaub der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Stadt Hamburg ist die Behörde für Schule und Berufsbildung. Sie erkennt Veranstaltungen nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz an und berät Beschäftigte, Arbeitgeber und Veranstalter.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalreferate 64 – Personalentwicklung und Personalservice und 732 – Drittmittel Personal.