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Beurlaubung nach dem Beamtengesetz

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Für Fragen im Zusammenhang mit der Beurlaubung nach dem Hamburgischen Beamtengesetz wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalreferate 64 – Personalentwicklung und Personalservice.


| Verändert am 12. März 2013 von Online-Dienste
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