Die rechtliche Grundlage zu den Regelungen zur Beurlaubung sind für die Beamtinnen und Beamte der Stadt Hamburg im Hamburgischen Beamtengesetz (HmbBG) geregelt.
Für Fragen im Zusammenhang mit der Beurlaubung nach dem Hamburgischen Beamtengesetz wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalreferate 64 – Personalentwicklung und Personalservice.