Seit dem 1. September 2004 gilt für die gesamte Hamburgische Verwaltung und somit auch für die Beschäftigten der Universität Hamburg das Beurteilungswesen. Als Vorgesetzte haben Sie im Rahmen Ihrer Führungsaufgaben die Verpflichtung zur Beurteilung nach dem Beurteilungswesen, es gibt keine Wahlmöglichkeit!
Ziel des Beurteilungswesen ist es, die
Leistungsfähigkeit der Verwaltung
sicherzustellen und zu steigern. Dieses entspricht dem politischen
Willen des Hamburger Senats und der Bürgerschaft. Durch verlässliche und
vergleichbare
Kriterien, die den heutigen Anforderungen an Beschäftigte in modernen
Dienstleistungsunternehmen entsprechen, sollen Beurteilungen
transparenter und nachvollziehbarer werden. Auswahl- und
Beförderungsentscheidungen werden erleichtert und die Möglichkeiten der
Personalentwicklung verbessert.
Alle wichtigen Informationen zum Beurteilungswesen haben wir Ihnen in einem Infoblatt (PDF) zusammengestellt.
Für wen gilt das Beurteilungswesen?
Das Beurteilungswesen gilt grundsätzlich für alle Beschäftigten der Universität Hamburg (Wissenschaftliches, Technisches und Verwaltungspersonal - Erstbeurteiler wie Vorgesetzte und Führungskräfte).
Beurteilt werden müssen:
- Technisches und Verwaltungspersonal
Nicht nach diesem System beurteilt werden:
- Auszubildende
- Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Forschung und Lehre
Verpflichtend sind
- Regelbeurteilung alle 4 Jahre
- Beurteilungsgespräch – mind. 1 Jahr vor Regelbeurteilung
- Anlassbeurteilungen
Wer als Vorgesetzte/r Beurteilungen nicht fristgerecht erstellt und übermittelt, verstößt gegen Dienst- und Arbeitspflichten. Dieses kann Sanktionen zur Folge haben. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zu Maßnahmen bei Verstößen gegen Dienst- und Arbeitspflichten (PDF).
In 3 Schritten zur erfolgreichen Beurteilung
Bitte lesen Sie sich jedes Formular aufmerksam durch. Nur so können Sie die Beurteilung ordnungsgemäß durchführen.
1. Schritt: Beurteilungsgespräch – 1 Jahr vor der Regelbeurteilung
2. Schritt: Regel- bzw. Anlassbeurteilung
Die Regelbeurteilung ist alle 4 Jahre durchzuführen.
3. Schritt: Formular ausfüllen
Um die Beurteilung abzuschließen, müssen Sie nun nur noch das entsprechende Formular ausfüllen. Bitte tun Sie dies direkt am PC. Den Vordruck finden Sie hier:
Fortbildungen
Sie haben die Möglichkeit, an Fortbildungen zum Beurteilungswesen teilzunehmen. Die nächsten Termine werden demnächst veröffentlicht.
Fortbildungen können wir auch individuell für Sie, in Ihrem Bereich organisieren. Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung an Frau Natascha Sckibis, Durchwahl -4418, E-Mail: natascha.sckibis~AT~verw.uni-hamburg.de
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Natascha Sckibis, Durchwahl: -4418, E-Mail: natascha.sckibis@verw.uni-hamburg.de oder Ihre zuständige Personalsachbearbeiterin oder Ihren Personalsachbearbeiter der Personalreferate 64 – Personalentwicklung und Personalservice und 732 – Drittmittel Personal.