
Sie sind an der Universität Hamburg angestellt und möchten einen anderen Job neben Ihrer Hauptbeschäftigung annehmen? Eine Nebentätigkeit müssen Sie grundsätzlich rechtzeitig vor deren Aufnahme anzeigen. Bitte denken Sie daran, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Ausübung einer Nebentätigkeit von Ihrer Vorgesetzten oder Ihrem Vorgesetzten eingeschränkt oder sogar untersagt werden kann. In der Regel erhalten Sie jedoch eine Erlaubnis und können binnen einem Monat nach Anzeige in den neuen Job starten. Hier haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen und Antragsformulare zur Nebentätigkeit zusammengestellt:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalreferate 64 – Personalentwicklung und Personalservice und 732 – Drittmittel Personal.