Einen sogenannten Vorschuss können Sie beantragen, wenn durch besondere Umstände Aufwendungen notwendig werden, die Sie aus Ihren laufenden Bezügen oder sonstigen Mitteln oder durch Inanspruchnahme zustehender Leistungen aufgrund gesetzlicher, vertraglicher oder anderer Vorschriften nicht bestreiten können. Der Vorschuss ist mit einem regulären Bankkredit zu vergleichen, jedoch wird Ihnen der Geldbetrag zinslos gewährt.
Für Rückfragen zu den Rahmenbedingungen und Zinssätzen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalreferate 64 – Personalentwicklung und Personalservice und 732 – Drittmittel Personal.