Als Beschäftigte oder Beschäftigter an der Universität Hamburg können Sie einen Zuschuss zu Ihrer vermögenswirksamen Anlage erhalten. Vermögenswirksame Leistungen sind Bestandteil Ihres Gehalts und gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften. Teilzeitbeschäftigte erhalten den Betrag, der dem Verhältnis der ermäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht.
| Vermögenswirksame Leistungen | |
| Beamtinnen/Beamte | 6,65 € |
| Tarifbeschäftigte |
6,65 € |
| Auszubildende |
13,29 € |
Für Rückfragen zu den vermögenswirksamen Leistungen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalreferate 64 – Personalentwicklung und Personalservice und 732 – Drittmittel Personal.