Als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter haben Sie, ergänzend zum Ruhegeld nach dem Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetz (Betriebsrente der FHH), die Möglichkeit, zusätzlich eine freiwillige betriebliche Altersversorgung aufzubauen. Für Beamtinnen und Beamte ist die Entgeltumwandlung ausgeschlossen. Der Begriff Entgeltumwandlung bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer vereinbaren, dass ein Teil der Bruttobezüge für eine betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Sie fragen sich, welche Beträge umgewandelt werden können, wie die Entgeltumwandlung vereinbart wird und was bei Unterbrechung der Entgeltzahlung passiert? Lesen Sie unsere allgemeinen Informationen zur Möglichkeit der Entgeltumwandlung für die Tarifbeschäftigten der FHH (PDF).
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalreferate 64 – Personalentwicklung und Personalservice und 732 – Drittmittel Personal.