Seit dem 01.01.2012 gilt der 4. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und damit auch die mit diesem Tarifvertrag bekannt gegebene Entgeltordnung. Ebenfalls ist zu diesem Zeitpunkt der 4. Änderungsvertrag zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts – TVÜ-Länder in Kraft getreten, in dem die Überleitung der Beschäftigten von der Vergütungsordnung in die Entgeltordnung geregelt ist.
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