Der Einsatz von Leiharbeitskräften wird in der Freien und Hansestadt
Hamburg durch Richtlinie über die Beschäftigung von
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern bei der Freien und
Hansestadt Hamburg vom 2. April 2012 geregelt. Die Universität Hamburg
hat sich der Richtlinie in weiten Teilen angeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass der Einsatz von Leiharbeitskräften nur in besonderen Einzelfällen in Betracht kommt. Hier können Sie nachlesen, wie sich das Verfahren gestaltet und finden Sie entsprechende Merkblätter sowie den Antrag auf Genehmigung zum Einsatz einer Leiharbeitskraft:
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Muth oder Herrn Schmanns.