Wir verfolgen das Ziel, Berufungsverfahren so transparent und effizient wie möglich zu gestalten. Das gilt für alle Abschnitte des Verfahrens von der Ausschreibung der Professur über die Arbeit in den Berufungskommissionen bis hin zur Verhandlung mit den Bewerberinnen und Bewerbern.
Das Berufungsreferat der Universität Hamburg versteht sich in diesem Prozess als Ansprechpartner für Mitglieder von Berufungskommissionen mit Fragen zum Verfahren sowie als Serviceeinheit für die Vor- und Nachbereitung von schriftlichen Verhandlungen bei der Berufung auf W1- und W2-Professuren sowie Berufungsverhandlungen bei W3-Professuren:
Als Ansprechpartner für Berufungskommissionen geben wir in enger Abstimmung mit dem für Berufungsangelegenheiten zuständigen Präsidiumsmitglied, der Vizepräsidentin Frau Professorin Mielke, Auskünfte zu allen aufkommenden Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der Berufungsordnung.
Als Serviceeinheit für Berufungsverhandlungen stehen wir in Kontakt mit dem Präsidium, den Fakultäten und den Bewerberinnen und Bewerbern, fertigen die Rufschreiben, tragen die für die Verhandlungen relevanten Informationen zusammen und fassen die Berufungsangebote ab.
Ein zentrales Anliegen ist uns, dass sich alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Universität Hamburg berufen will, jederzeit barrierefrei und unbürokratisch mit ihren Fragen an uns wenden können. Wenn andere Stellen innerhalb der Präsidialverwaltung im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit kompetenter zu den eingehenden Fragen Auskunft geben können, vermitteln wir Ihnen gern den Kontakt zu der jeweils zuständigen Stelle.