Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses steht Ihnen tarifvertraglich ein schriftliches Arbeitszeugnis über Art und Dauer der von Ihnen ausgeübten Beschäftigung zu. Die rechtlichen Regelungen zum Arbeitszeugnis sind im § 35 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (PDF) und im § 98 des Hamburgischen Beamtengesetz (HmbBG) (PDF) festgehalten. Zu unterscheiden sind das einfache und das qualifizierte Arbeitszeugnis:
Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch. Je länger Sie im Berufsleben stehen, desto mehr treten Ihre Schul- und Ausbildungsleistungen in den Hintergrund. Mit einem professionellen Arbeitszeugnis rücken Sie Ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in das rechte Licht.
Wir möchten Sie bei der Anfertigung von Zeugnissen für die Beschäftigten unterstützen. Mithilfe unseres Leitfadens zur Erstellung von Arbeitszeugnissen erhalten Sie eine kompakte Darstellung der Zeugnisstruktur und des notwendigen Inhalts. Außerdem werden die wesentlichen Merkmale der zu verwendenden "Zeugnissprache" anhand von Formulierungsbeispielen vermittelt.
Unsere Vorlage zur Erstellung von Arbeitszeugnissen soll bei Zeugnissen für das Technische-, Verwaltungs- und Bibliothekspersonal verwendet werden. Wissenschaftliches Personal erhält ein Zeugnis auf dem Kopfbogen der/des Vorgesetzten bzw. der Professorin/des Professors.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalreferate 64 – Personalentwicklung und Personalservice und 732 – Drittmittel Personal.