Sind die Bewerbungen eingegangen, ist es zweckmäßig, sich beim weiteren Verfahren vom Personalauswahlbogen (doc) leiten zu lassen.
a. Personalauswahlkommission
Wenn eine Personalauswahlkommission gebildet wird, sollte sie sich vor allem aus Personen zusammensetzen, die der Beschäftigungsstelle angehören oder am gleichen Projekt arbeiten. Zudem ist die Gleichstellungsbeauftragte einzuladen. Die Hälfte der Kommission sollte aus Frauen bestehen. Im Auswahlbogen können als Mitglieder der Kommission auch Beschäftigte des Arbeitsbereichs genannt werden, selbst wenn die Abstimmung mit ihnen über den Einstellungsantrag ohne eine formale Sitzung erfolgte.
Der WiPR muss eingeladen werden, wenn sich Schwerbehinderte beworben haben oder wenn es um die Besetzung einer unbefristeten Stelle geht. Bitte senden Sie die Einladung an wipr~AT~uni-hamburg.de. Der WiPR wird dann versuchen, eines seiner Mitglieder für Ihre Kommission zu gewinnen. Von einer unbefristeten Stelle ist auszugehen, wenn sich aus der Ausschreibung keine Befristung ergibt oder wenn eine Entfristung angestrebt wird.
b. Auswahlkriterien und Auswahlbegründung
Die entscheidenden Auswahlkriterien müssen sich aus der Ausschreibung ergeben. Wer sie nicht erfüllt, kann nicht eingestellt werden.
Personalauswahl ist nicht leicht. Die Entscheidung und den Weg dorthin zu finden, ist Ihre Aufgabe. Die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber muss gut nachvollziehbar sein. Die Begründung muss überzeugen und jede einzelne Bewerbung ansprechen. Ob Sie dazu z. B. eine Tabelle mit allen Bewerbungen als Anlage zum Personalauswahlbogen verwenden oder Gruppen von Bewerberinnen oder Bewerbern bilden und ohne Tabelle argumentieren, bleibt Ihrem Urteil dazu überlassen, was die Situation verlangt.
Wenn die Bewerberlage so gut ist, dass Sie mehr als eine Person als so qualifiziert ansehen, dass Sie sie gern einstellen wollen, dann empfiehlt es sich, eine Liste in den Personalauswahlbogen hineinzuschreiben. Die erstplatzierte Person könnte absagen. Vergleichen Sie hierzu auch das Schreiben der Kanzlerin vom 18.12.2008 (PDF).
Einzuladen und anzuhören sind alle qualifizierten Bewerberinnen, mindestens jedoch ebenso viele qualifizierte Bewerberinnen wie Bewerber. Bitte vermerken Sie im Personalauswahlbogen (z. B. hinter jedem Namen) das Datum der Anhörung. In Ausnahmefällen kann nach Aktenlage entschieden werden.
Schwerbehinderte, die sich beworben haben, sind anzuhören; es sei denn, die fachliche Eignung fehlt offensichtlich (§ 82 SGB IX).
Die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber/innen und die Kommissionsakten müssen bis zum Ende des Einstellungsverfahrens zur Einsicht durch Personalverwaltung und Personalrat zur Verfügung stehen.
c. Besondere Bemühungen um Bewerberinnen
Bitte schildern Sie im Personalauswahlbogen Ihre speziellen Bemühungen um Bewerberinnen. Führen Sie mindestens den frauenspezifischen Verteiler im Personalauswahlbogen auf, über den Ihre Ausschreibung verbreitet wurde. Im Zweifel fragen Sie bitte Ihre Gleichstellungsbeauftragte.