Bei der Ausschreibung vakanter Stellen kann es immer wieder zu Unstimmigkeiten kommen. Anliegen dieses Leitfadens ist es, Ihnen die vorgegebenen Stufen eines Ausschreibungsverfahrens übersichtlich darzustellen. Wir geben Ihnen hier ein Werkzeug an die Hand, mit dem Sie Fehler vermeiden können und gewährleisten, dass es zu keinen Verzögerungen im Stellenbesetzungsverfahren kommt.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Ausschreibungsstelle.
Mit dem Senatsbeschluss vom 06.11.2012 ist die Anordnung über Stellenmitteilungen und Stellenausschreibungen für die Beschäftigten der hamburgischen Verwaltung in der Universität mit allen Auswirkungen auf die Ausschreibungspraxis (Beschränkung auf den internen Arbeitsmarkt) anzuwenden.
Danach müssen alle Stellen für Beamte und Arbeitnehmer -unabhängig von ihrer Wertigkeit- im Bereich der gesamten hamburgischen Verwaltung ausgeschrieben werden. Hierbei handelt es sich um Stellen, die nach Umsetzung, Versetzung, Eintritt in den Ruhestand usw. wieder zu besetzen sind oder um Stellen, die neu eingerichtet werden. Stellen, die mit befristet Beschäftigten dauerhaft besetzt werden sollen, sind zum Ablauf der Befristung auszuschreiben. Alle planbar zu besetzenden Stellen, die nicht bereits durch behördeninterne gleichwertige Umsetzung, Abordnung oder Versetzung besetzt werden können, werden dem Personalamt mindestens 3 Monate vor ihrer Besetzbarkeit zur Ausschreibung aufgegeben. Das Personalamt hat ein Vorschlagsrecht und kann geeignete Bewerberinnen und Bewerber vorschlagen, die von strukturellen Veränderungen betroffen sind und deren Stelle wegfällt. Die Universität Hamburg ist im Rahmen des laufenden Ausschreibungsverfahrens verpflichtet, diese Bewerberinnen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch einzuladen und einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Personalamtes die Teilnahme an den Auswahlverfahren zu ermöglichen.
Bei den Ausschreibungen ab der Besoldungsgruppe A 15 und höher bzw. bei vergleichbaren Entgeltgruppen des TV-L sind die Bewerbungen an das Personalamt zu richten. Das Personalamt übersendet die Übersicht mit den Bewerbungsunterlagen der Universität. Die Auswahlentscheidung steht unter dem Zustimmungsvorbehalt des Personalamtes.
Die Besetzung der ausgeschriebenen Stellen kann regelhaft nur mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgen. Die Einstellung von externen Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten, die nach dem SGB IX bevorrechtigt sind, bleibt möglich.
2.1 Eine Ausnahme von der Beschränkung der Personalauswahl auf den internen Arbeitsmarkt besteht für folgende Stellen:
Diese Stellen können extern besetzt werden, die Ausschreibung erfolgt auf den Seiten des Personalamtes sowie auf der Website der Universität.
2.2 Eine generelle Ausnahme vom Geltungsbereich der Stellenanordnung besteht für folgende Stellen:
Diese Stellen müssen mindestens universitätsintern auf der Website der Universität ausgeschrieben werden. Wenn eine Ausschreibung auf dem internen Arbeitsmarkt nicht erfolgreich ist, kann über die Stellenbesetzung abweichend von der Anordnung über Stellenmitteilungen und Stellenausschreibungen für die Beschäftigten der hamburgischen Verwaltung, mit Zustimmung des Personalamtes entschieden werden. Dazu ist ein Ausnahmeantrag (siehe Pkt.3) über die Ausschreibungsstelle an das Personalamt zu richten.
Soll eine Stelle ohne Ausschreibung besetzt werden, ist über die Ausschreibungsstelle ein Verzicht auf die Ausschreibung zu beantragen. Über Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht entscheidet das Personalamt.
Liegt die entsprechende Zustimmung vor, ist von der Ausschreibungsstelle noch die Zustimmung zu dem Ausschreibungsverzicht beim TVPR einzuholen (§ 87 Abs. 1 Nr. 25 HmbPersVG).
Für Stellen die generell von der Stellenanordnung ausgenommen sind (siehe Pkt. 2.2), ist von der Ausschreibungsstelle nur die Zustimmung des TVPR einzuholen (§ 87 Abs. 1 Nr. 25 HmbPersVG).
Die Ausschreibungen des Personalamtes erreichen Sie im:
Intranet: www.hamburg.de/clp/stellensuche-online-clip/clp1/
Internet: http://www.hamburg.de/stellenangebote-hamburg/
Diese Publikation wird vom Personalamt täglich aktualisiert.
Stellen die nicht der Beschränkung der Personalauswahl auf den internen Arbeitsmarkt unterliegen, können über die Ausschreibungsstelle zusätzlich in Tageszeitungen und Online-Stellenbörsen veröffentlicht werden, um ein möglichst großes und qualifiziertes Bewerberfeld zu erhalten. Die Kosten sind von den Fakultäten und den zentralen Einrichtungen zu tragen.
Die Veröffentlichung auf der Website der Universität erfolgt durch die Ausschreibungsstelle. Eine Stellenausschreibung im Internet ersetzt in keinem Fall eine Veröffentlichung in den Stellenausschreibungen des Personalamtes. Die Ausschreibungstexte in den Stellenausschreibungen des Personalamtes und auf der Website der Universität müssen identisch sein.
Mit der Veröffentlichung eines Ausschreibungstextes stellt sich die Universität in der Öffentlichkeit dar. Die Ausschreibung soll Motivation zu einer Bewerbung schaffen. Nicht möglichst viele, sondern möglichst qualifizierte, kreative und engagierte Interessentinnen und Interessenten sollen durch die Textgestaltung angeregt werden sich zu bewerben. Die übermittelten Informationen müssen daher klar gegliedert sein, die Universität als Vertreterin des Arbeitgebers FHH und die auszufüllende Tätigkeit sollten in der Schriftform und -größe hervorgehoben werden.
Die Funktion/Dienstbezeichnung sollte möglichst spezifiziert angegeben werden, also z.B. nicht Angestellte, sondern Archivangestellte; nicht Arbeiter sondern Gärtner, Tischler, Bücheraufsicht usw.
Die fachlichen und persönlichen Anforderungsmerkmale, die bei der Auswahlentscheidung Berücksichtigung finden sollen, müssen klar benannt werden. Verzichten Sie bei den Formulierungen bitte auf Anforderungen, die über das Stellenprofil hinausgehen. Die Erwartungen, die an künftige Kolleginnen und Kollegen gestellt werden, sollten ansprechend und zeitgemäß beschrieben werden.
Es empfiehlt sich, in der Ausschreibung eine oder einen Ansprechpartner/in mit Telefonangabe zu benennen, mit der/dem weitergehende Fragen zu den Aufgaben, zum Arbeitsumfeld und den Anforderungen geklärt werden können.
9.1 Die Ausschreibungsstelle:
9.2 Der ausschreibende Bereich:
Um die Chancengleichheit zu wahren, sollen grundsätzlich alle diejenigen eingeladen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Öffentliche Arbeitgeber sind gem. §82 SGB IX verpflichtet, schwerbehindere Personen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen; eine Einladung ist nur dann entbehrlich, wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt. Dies ist bitte vorab mit der Schwerbehindertenvertretung zu klären.
Sollte die Einladung aller qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber aufgrund einer Vielzahl von Bewerbungen nicht zumutbar und angemessen sein, ist eine Vorauswahl möglichst im Einvernehmen mit den zu beteiligenden Stellen zu treffen.
Universitätsinterne Bewerberinnen und Bewerber sowie Auszubildende der Universität sollen, wenn sie die Kriterien des Ausschreibungstextes erfüllen, in jedem Fall eingeladen werden. Die auswählende Beschäftigungsstelle setzt sich umgehend mit dem TVPR in Verbindung, wenn sie der Auffassung ist, dass Universitätsbewerbungen nicht bei den Auswahlgesprächen berücksichtigt werden sollen, und gewährt dem Personalrat auf Wunsch Einsicht in die gesamten Bewerbungsunterlagen.

