Diese FAQ's enthalten Anregungen und Vorschläge, wie die einzelnen Phasen eines Personalauswahlverfahrens – von der Anforderungsanalyse bis zur Einstellung – sinnvoll geplant und effektiv gestaltet werden können. Wir wollen uns damit vor allem an jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden, die nur gelegentlich mit Auswahlentscheidungen befasst sind. Aber auch erfahrene "Auswählerinnen" und "Auswähler" werden vielleicht dazu angeregt, ihre Vorgehensweisen neu zu überdenken.
Bei Rückfragen zu diesen FAQ wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Personalentwicklung und Personalservice.
Es ist keine leere Redensart, wenn gesagt wird, dass das größte Kapital eines Unternehmens aus seinem Personal besteht. Die ökonomische Tragweite von Personalentscheidungen wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass die Einstellung einer neuen Mitarbeiterin oder eines neuen Mitarbeiters je nach Alter und Gehaltsstufe einer Investition von einer bis zu mehreren Mio. Euro entspricht. Die Risiken, die mit Auswahlentscheidungen verknüpft sind, lassen sich deutlich vermindern, wenn sich die inhaltliche Gestaltung der Auswahlverfahren an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert und die einzelnen Verfahrensschritte mit der größtmöglichen Sorgfalt geplant und durchgeführt werden.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Gestaltung des Auswahlverfahrens das Bild, das sich potentielle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ihrem zukünftigen Arbeitgeber machen, nachhaltig beeinflusst. Bewerberinnen und Bewerber ziehen aus der Gestaltung des Auswahlverfahrens Rückschlüsse auf die Organisationskultur – insbesondere auf den zwischenmenschlichen Umgangsstil, der in einem Unternehmen gepflegt wird – sowie auf die Anforderungen, die an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt werden. Die Wertschätzung, Fairneß und Offenheit, die Bewerberinnen und Bewerbern im Auswahlverfahren entgegengebracht wird, wird sich auf ihr Interesse an der zu besetzenden Position auswirken und das persönliche Engagement, die Erwartungen und Hoffnungen prägen, mit der eine neue Mitarbeiterin oder ein neuer Mitarbeiter an die gestellten Aufgaben herangehen wird. Darüber hinaus ist davon auszugehen, daß Bewerberinnen und Bewerber ihre Erfahrungen an andere weitergeben. Sie beeinflussen damit nachhaltig das Image, das die Universität Hamburg in der Öffentlichkeit und bei potentiellen zukünftigen Bewerberinnen und Bewerbern genießt. Die Gestaltung und Durchführung des Auswahlverfahrens hat insofern auch Einfluß darauf, welche und wieviele Bewerberinnen und Bewerber sich bei zukünftigen Stellenausschreibungen angesprochen fühlen werden.
Die grundlegenden Anforderungen für die Gestaltung von Auswahlverfahren, die sich aus den aufgeführten Bedingungen ableiten lassen, können wie folgt zusammengefaßt werden:
In den folgenden Abschnitten werden aus diesen Anforderungen konkrete Vorschläge für die Planung und Durchführung von Personalauswahlverfahren abgeleitet. Hierbei werden natürlich auch die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen im hamburgischen öffentlichen Dienst berücksichtigt.
Es ist Aufgabe der Personalabteilung (neuen Zuschnitts), die Durchführung des Verfahrens zu planen und die mit der Auswahl befaßten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Klärung von Fragen zur Gestaltung und Abwicklung des Verfahrens zu unterstützen. Die Vorbereitung beginnt mit der Festlegung der Personen, die an der Durchführung des Verfahrens beteiligt werden sollen. Die Größe und Zusammensetzung des Auswahl-gremiums ist von den Besonderheiten der zu vergebenden Stelle und der Struktur der Organisationseinheit abhängig zu machen.
In der Regel sollen beteiligt werden:
Je nach Stelle kann es sinnvoll bzw. erforderlich sein, weitere Personen einzubeziehen:
Es wird in der Regel sinnvoll sein, das Auswahlgremium so zu besetzen, daß beide Geschlechter vertreten sind.
Im zweiten Schritt sollte eine Zeitplan für die Durchführung des Auswahlverfahrens erarbeitet werden. Die zeitliche Gestaltung des Auswahlverfahrens soll gewährleisten, dass die freie Stelle möglichst schnell besetzt werden kann. Eine zu lange Verfahrensdauer schadet außerdem dem Ansehen des Arbeitgebers. Die Bewerberinnen und Bewerber haben ein verständliches Interesse an einer möglichst raschen Klärung ihrer beruflichen Zukunft. Gerade die qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber werden sich neu orientieren, wenn aus ihrer Sicht nicht absehbar ist, wann das Auswahlverfahren zum Abschluß kommen wird. Die terminliche Planung der einzelnen Phasen des Auswahlverfahrens muss jedoch auch sicherstellen, daß die einzelnen Entscheidungen sorgfältig getroffen werden können. So ist beispielsweise bei der Terminierung der Vorstellungsgespräche darauf zu achten, dass diese nicht zu gedrängt oder mit zu großen zeitlichen Zwischenräumen stattfinden.
Im einzelnen sind die folgenden Phasen des Verfahrens zu planen und zeitlich aufeinander abzustimmen:
Die sorgfältige Analyse der stellenbezogenen Anforderungen ist unabdingbare Voraussetzung dafür, dass das Auswahlverfahren objektiv und effizient durchgeführt und die Auswahlentscheidung schlüssig begründet werden kann. Das Anforderungsprofil muß vor der Ausschreibung erstellt werden. Dies ist erforderlich, um den Ausschreibungstext so formulieren zu können, dass sich die geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten durch die Ausschreibung angesprochen und zur Bewerbung aufgefordert fühlen. Im Rahmen der Anforderungsanalyse ist ebenfalls zu klären,
Bei der Erstellung des Anforderungskatalogs ist es zweckmäßig, zwischen fachlichen und persönlichen Anforde-rungsmerkmalen zu unterscheiden: Fachliche Anforderungsmerkmale bezeichnen die formalen Qualifikationen, die speziellen Kenntnisse, berufs-bezogenen Fertigkeiten und beruflichen Vorerfahrungen, über die der zukünftige Stelleninhaber bzw. die zukünftige Stelleninhaberin verfügen sollte.
Persönliche Anforderungsmerkmale beschreiben intellektuelle Fähigkeiten, soziale Kompetenzen, Interessen und Einstellungen, die erforderlich sind, um die gestellten Aufgaben bewältigen zu können. Bei der Analyse persönlicher Anforderungsmerkmale kann es hilfreich sein, sich zunächst an dem in Tab. 1 zusammengestellten Katalog von Grundanforderungen zu orientieren. Hier werden sog. Schlüsselqualifikationen aufgeführt und definiert. Dies sind Anforderungen, die mehr oder minder stark auf allen Arbeitsplätzen in einer modernen und leistungsfähigen Verwaltung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt werden. Ausgehend von dieser Liste ist dann weiter zu fragen, welche Merkmale für eine erfolgreiche Bewältigung der an dem Arbeitsplatz gestellten Aufgaben besonders wichtig sind und ob weitere, nicht enthaltene Anforderungsmerkmale berücksichtigt werden müssen. Eine klare Gewichtung der aufgeführten Merkmale ist erforderlich, weil
Zusätzlich zu den fachlichen und persönlichen Anforderungen müssen häufig noch weitere Anforderungen berück-sichtigt werden, die spezielle Aspekte der gesundheitlichen Eignung betreffen (z.B. Bildschirmtauglichkeit) oder sich aus besonderen Bedingungen der Arbeitsorganisation ergeben (z.B. Schichtarbeit). Der beabsichtigte Vergleich der Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich der ermittelten Anforderungen setzt voraus, daß zwischen den an der Auswahl Beteiligten Einvernehmen darüber besteht, was genau unter dem jeweiligen Anforderungsmerkmal zu verstehen ist und wie Bewerberinnen und Bewerber den Nachweis erbringen können, daß sie den Anforderungen gerecht werden. Diese "Operationalisierung" fällt bei fachlichen Anfor-derungsmerkmalen in der Regel wesentlich leichter, da hier mehrere zuverlässige Informationsquellen zur Verfügung stehen. Ob eine Bewerberin oder ein Bewerber über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt, wird sich oft schon anhand der eingereichten Zeugnisse und Tätigkeitsnachweise einigermaßen zuverlässig beurteilen lassen. Weitere Informationen können im Vorstellungsgespräch erfragt werden.
Die Analyse der schriftlichen Unterlagen liefert indessen nur wenige Anhaltspunkte dafür, ob die Bewerberinnen und Bewerber den gestellten Anforderungen an die persönliche Eignung genügen. Wie die Ergebnisse einschlägiger Studien klar zeigen, lassen sich aus den in Arbeitszeugnissen enthaltenen Hinweisen auf persönliche Eigenarten und Merkmale des individuellen Arbeitsstils keine verläßlichen Vorhersagen über das zukünftige Verhalten einer Bewerberin bzw. eine Bewerbers treffen. Die Beurteilung der persönlichen Eignung wird sich daher, sofern nicht bei internen Bewerbungen Informationen aus der Personalakte genutzt werden dürfen, im wesentlichen auf den persönlichen Eindruck stützen müssen, den das Verhalten der Bewerberin oder des Bewerbers im Vorstellungsgespräch hinterläßt. Persönliche Anforderungsmerkmale müssen daher so konkret und verhaltensnah formuliert werden, dass sie im Vorstellungsgespräch tatsächlich beobachtet und erfaßt werden können. Wird beispielsweise von Bewerberinnen und Bewerbern ein hohes Maß an "Teamfähigkeit" gefordert, ist weiter zu klären, in welchen Situationen diese Fähigkeit besonders gefordert wird und welche Verhaltensweisen die zukünftige Stelleninhaberin bzw. der zukünftige Stelleninhaber zeigen muß, um in diesen Situationen bestehen zu können. Darüber hinaus sind Vorüberlegungen anzustellen, welche Fragestellungen im Vorstellungsgespräch darüber Aufschluß geben könnten, ob eine Bewerberin bzw. ein Bewerber in der Lage sein wird, das erwünschte Verhalten zu zeigen.
Hinweise für die Formulierung von geeigneten Fragestellungen zur Ermittlung der fachlichen und persönlichen Eignung finden sich in Abschn. 7.3 des Leitfadens.
Es empfiehlt sich, die Ergebnisse der Anforderungsanalyse schriftlich zusammenzufassen. Die Tab. 2 veranschaulicht den Aufbau eines solchen Anforderungskatalogs am Beispiel einer BAT II a - Stelle in der Staatlichen Pressestelle.
Durch die Ausschreibung sollen geeignete Bewerberinnen und Bewerber angesprochen und zur Bewerbung motiviert werden. Ziel bei der Formulierung und Gestaltung des Ausschreibungstextes ist es demnach nicht, möglichst viele, sondern vor allem, möglichst qualifizierte und aussagekräftige Be-werbungen zu erhalten. Dieses Ziel läßt sich leichter erreichen, wenn bei der Formulierung und Gestaltung sowohl von internen als auch von externen Stellenausschreibungen die nachstehenden Punkte beachtet werden:
Die Aufmerksamkeitswirkung, die von einer Stellenanzeige ausgeht, hängt nicht nur von der Größe und der grafischen Gestaltung, sondern wesentlich auch von der Klarheit der übermittelten Informationen ab. Die inhaltliche Gliederung muß so erfolgen, dass die entscheidenden Informationen "ins Auge springen". Es muss für den Leser auf den ersten Blick erkennbar sein,
Die anderen Informationen (zum Beschäftigungsverhältnis, zur Vergütung, zu Bewerbungsvoraussetzungen etc.) sind für die Aufmerksamkeitswirkung von geringerer Bedeutung, was in der für die einzelnen Textpassagen gewählten Schriftgröße und der inhaltlichen Gliederung der Anzeige zum Ausdruck kommen sollte. So sollte beispielsweise die Ausschreibung für die in Abschnitt 3 beschriebenen Stelle einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters in der Staatlichen Pressestelle mit "Referentin bzw. Referent in der Staatlichen Pressestelle", und nicht mit "Wiss. Angestellte bzw. Wiss. Angestellter - Verg. - Gr. II a BAT" überschrieben werden. Wenn Stellen öffentlich ausgeschrieben werden, ist zu entscheiden, in welchen Medien (Tageszeitung, Fachzeit-schriften etc.) eine entsprechende Anzeige geschaltet werden soll. Dabei sollte sinnvollerweise geprüft werden, wie die Zielgruppe, die sich auf die Ausschreibung hin bewerben soll, am besten erreicht werden kann.
In der Regel stehen regionale und überregionale Tageszeitungen, Wochenzeitungen, regionale Wochen- und Anzeigenblätter, Fachzeitschriften sowie die entsprechenden Beilagen zur Auswahl. Reichweite und Leser-analysen, die für viele Publikationen von den Verlagen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden, können für die Entscheidung, wo inseriert werden soll, herangezogen werden.
Unter Umständen sind auch Aushänge oder Plakatierungen an geeigneten Stellen sinnvoll, um Bewerberinnen und Bewerber anzusprechen.
Wenn man Interesse für eine Tätigkeit wecken und sich als Arbeitgeber positiv darstellen will, reicht es nicht aus, die vom Stelleninhaber oder der Stelleninhaberin zu erfüllenden Aufgaben aufzulisten. Es ist wichtig, die Auswahl und sprachliche Einkleidung der zu übermittelnden Informationen an den Bedürfnissen der Zielgruppe auszu-richten, die mit der Ausschreibung angesprochen werden soll. So wird es, wenn der zukünftige Stelleninhaber viel "Eigeninitiative" zeigen muß, sinnvoll sein, die Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume herauszustellen, die mit der Wahrnehmung der Aufgaben verknüpft sind. Wenn von einer zukünftigen Mitarbeiterin oder einem zukünftigen Mitarbeiter eine hohe "Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung" erwartet wird, ist es zweckmäßig, die Bedeutung, die den zu erfüllenden Aufgaben für die Erreichung der Organisationsziele zukommt, in angemessener Weise zu betonen.
Bei der Formulierung der Ausschreibung ist ferner zu berücksichtigen, dass die Attraktivität eines Arbeitsplatzes nicht allein von den zu erfüllenden Aufgaben, der Bezahlung und den Aufstiegsmöglichkeiten, sondern in zuneh-mendem Maße auch von weiteren Faktoren bestimmt wird. Dazu gehören vor allem
Bezüglich der aufgeführten Kriterien verfügt der öffentliche Dienst über "Wettbewerbsvorteile", die bei der Gestaltung von Ausschreibungstexten noch besser genutzt werden können. Die Ausschreibung ist so zu formulieren, daß die Bewerberinnen und Bewerber konsequent geschlechtsneutral angesprochen werden. Wenn mit der Ausschreibung besonders Frauen angesprochen werden sollen, ist es sinnvoll, dies besonders herauszustellen. Statt eine stereotype "Frauenklausel" zu verwenden, sollte erläutert werden, warum für die ausgeschriebene Stelle besonders Bewerbungen von Frauen erwünscht sind, z.B. weil Frauen in diesem Bereich oder auf dieser Ebene noch unterrepräsentiert sind.
Interessierte Leserinnen und Leser werden auf der Grundlage der im Ausschreibungstext genannten fachlichen und persönlichen Anforderungsmerkmale entscheiden, ob sie die Mühe und das Risiko einer Bewerbung auf sich nehmen wollen. Es ist daher zweckmäßig, die fachlichen und persönlichen Anforderungsmerkmale, die bei der Auswahlentscheidung Berücksichtigung finden sollen, möglichst klar zu benennen und darüber hinaus deutlich zu machen, ob es sich bei den jeweils aufgeführten Merkmalen um Mindestanforderungen oder lediglich um erwünschte, für eine erfolgreiche Ausübung der Tätigkeit nützliche Qualifikationen handelt. Die Reihenfolge, in der die Anforderungsmerkmale benannt werden, sollte ihrer Bedeutung für die zu besetzende Position entsprechen. Bei der Auswahl der Anforderungsmerkmale, die im Ausschreibungstext benannt werden sollen, ist ferner zu berücksichtigen, daß selbstkritische Leserinnen und Leser, die sich vor einer Bewerbung intensiv mit der Ausschreibung auseinandersetzen, leicht abgeschreckt werden, wenn überzogene, nicht mehr realistische Anforderungen gestellt werden.
Es empfiehlt sich, in der Ausschreibung eine Kontaktperson zu benennen, mit der weitergehende Fragen zu den mit der Position verknüpften Aufgaben, zum Arbeitsumfeld und zu den gestellten Anforderungen geklärt werden können. Die Ausschreibung sollte ferner eine Bewerbungsfrist nennen, deren Bemessung sich an der Zielgruppe potentieller Bewerberinnen und Bewerber orientiert und auch Ferientermine berücksichtigt. Außerdem ist die genaue Adresse (mit Telefonnummer) anzugeben, an die Bewerbungen zu richten sind.
Gesetzliche Vorgaben, z.B. aufgrund des Schwerbehindertengesetzes, des Gleichstellungsgesetzes und des Personalvertretungsgesetzes, sowie die Anordnungen des Senats über Stellenausschreibungen für Beamte (MittVw 1971, S. 244) und über die Ausschreibung von Stellen der Besoldungsgruppen B 2 bis B 9 (MittVw 1977, S. 215) sind zu beachten.
Es ist selbstverständlich, daß der Eingang von Bewerbungen schriftlich bestätigt wird. Die Eingangsbestätigung sollte möglichst schnell (innerhalb einer Woche nach Eingang) erfolgen und neben dem Dank für das Interesse der Bewerberin oder des Bewerbers an der zu besetzenden Stelle ungefähre Angaben darüber enthalten, wie das Auswahlverfahren gestaltet werden soll und mit welcher Verfahrensdauer gerechnet werden muß. Bei der Formulierung der Informationen zum Verfahrensablauf ist darauf zu achten, daß keine unberechtigten Erwartungen und Hoffnungen geweckt werden. Formulierungen wie "Wir werden Sie im weiteren Verfahren berücksichtigen" oder "Wir werden Sie in das weitere Auswahlverfahren einbeziehen" sollten daher vermieden werden.
Es wird in der Regel sinnvoll sein, unter den Bewerberinnen und Bewerbern, die die formalen (Vollständigkeit der Unterlagen) und fachlichen Mindestvoraussetzungen erfüllen, eine Vorauswahl auf der Grundlage der eingereichten schriftlichen Unterlagen zu treffen.
Die Vorauswahl hat sich an Anforderungsmerkmalen zu orientieren, die anhand der schriftlichen Unterlagen zuverlässig erfaßt werden können. Es kommen in erster Linie fachliche Anforderungskriterien in Frage, deren Erfüllung durch die Angaben im Lebenslauf sowie durch Ausbildungs-, Fortbildungs- und Arbeitszeugnisse belegt werden kann. So liegt es bei der Besetzung der in Abschn. 3 beschriebenen Stelle einer "Referentin bzw. eines Referenten in der Staatlichen Pressestelle" nahe, eine Vorauswahl unter den Bewerberinnen und Bewerbern nach der Art, dem Umfang und der thematischen Ausrichtung der bisherigen journalistischen Tätigkeit vorzunehmen.
Bei internen Bewerberinnen und Bewerbern wird mit deren Einverständnis die Personalakte beizuziehen sein. Ob eine Bewerberin oder ein Bewerber erwarten läßt, daß er die höheren Anforderungen eines Beförderungsamtes erfüllt, läßt sich zunächst daraus ableiten, was er oder sie bisher geleistet hat. Informationen hierüber sollten zeitnahen Beurteilungen entnommen werden können.
Neben fachlichen Anforderungsmerkmalen wird im Rahmen der Vorauswahl meist auch der "allgemeine Eindruck" berücksichtigt, den das Auswahlgremium nach dem Anschreiben und den eingereichten Unterlagen über die Persönlichkeit einer Bewerberin oder eines Bewerbers gewinnt. Es ist sicherlich zulässig, Bewerberinnen und Bewerber vom weiteren Verfahren auszuschließen, wenn schwerwiegende formale und inhaltliche Mängel im Bewerbungsschreiben, ein lückenhafter Lebenslauf oder unvollständige Unterlagen darauf schließen lassen, daß eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den in der Ausschreibung genannten Aufgaben und Anforderungskriterien nicht stattgefunden hat. Weiterführende Schlüsse etwa über die "Leistungsmotivation", die "Zielstrebigkeit" oder die "Gewissenhaftigkeit" einer Bewerberin oder eines Bewerbers sollten hingegen nur mit Vorsicht und in begründeten Einzelfällen gezogen werden.
Häufig tritt der Fall ein, daß nur bei wenigen Bewerbern oder bei keinem Bewerber die gestellten fachlichen Anforderungen vollständig erfüllt sind, obwohl vielleicht die Gesamtzahl der eingegangenen Bewerbungen sehr hoch ist. Dann muß zunächst entschieden werden, ob es vertretbar ist, die Stelle ein zweites Mal auszuschreiben. Dies kann sinnvoll sein, wenn es wahrscheinlich ist, daß für die zu geringe Anzahl fachlich geeigneter Bewerberinnen und Bewerber Mängel oder Versäumnisse bei der Ausschreibung (mißverständliche Formulierung der Anforderungen, ungünstige Plazierung einer öffentlichen Ausschreibung) mitverantwortlich sind. Wenn die Ausschreibung wiederholt werden soll, sind die vorhandenen Bewerberinnen und Bewerber entsprechend zu informieren.
Wenn eine erneute Ausschreibung wenig erfolgversprechend erscheint, da geeignete Bewerberinnen und Bewerber auf dem Arbeitsmarkt kaum zur Verfügung stehen oder die zu besetzende Stelle für diese Bewerber nicht hinreichend attraktiv ist, müssen, bevor die Vorauswahl getroffen werden kann, die ermittelten fachlichen Anforderungsmerkmale nach ihrer Bedeutung für die zu besetzende Stelle in eine Rangordnung gebracht werden. Im ersten Schritt werden diejenigen Bewerberinnen und Bewerber ermittelt, die nach den jeweils vorliegenden Informationen über die Ausbildung und den beruflichen Werdegang die nach der Rangliste wichtigste Anforderung nicht oder nicht hinreichend erfüllen. Diese Bewerbungen werden im Verlauf des weiteren Verfahrens nicht mehr berücksichtigt. Wenn erforderlich, wird dieses Verfahren für die in der Rangliste nächste Anforderung wiederholt usw.
Es lassen sich mehrere Arten des Vorstellungsgesprächs unterscheiden, die sich im Grad ihrer Strukturierung unterscheiden.
Beim sog. freien Vorstellungsgespräch, das noch immer sehr häufig Anwendung findet, bleibt es den spontanen Einfällen der Gesprächsteilnehmer überlassen, welche Fragen an die Bewerberinnen und Bewerber gestellt werden. Eine anforderungsbezogene Planung und Vorbereitung der Gespräche findet nicht oder nur im Ansatz statt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden in der Regel zunächst aufgefordert, ihren beruflichen Werdegang darzustellen. Die danach verbleibende Gesprächszeit wird für Fragen genutzt, die sich aus den Ausführungen der Bewerberin oder des Bewerbers ergeben.
Wie die Ergebnisse einer Vielzahl von Langzeitstudien zeigen, kann die berufliche Eignung und Bewährung durch solche freien Gespräche nicht zuverlässig vorhergesagt werden. Die in den Studien ermittelte durchschnittliche Vorhersagegüte liegt nur unbedeutend über der "Trefferquote", die bei reinen Zufallsentscheidungen zu erwarten wäre.
Sehr viel bessere Vorhersagen lassen sich mit sog. standardisierten Gesprächen treffen. Vor der Durchführung standardisierter Vorstellungsgespräche wird auf der Grundlage der ermittelten Anforderungen ein Fragenkatalog erstellt. Die Fragen werden allen Bewerberinnen und Bewerbern in der gleichen Form und Reihenfolge vorgelegt.
Ein gewichtiger Nachteil standardisierter Gespräche besteht darin, daß die Bewerberinnen und Bewerber durch die vorgegebene, starre Struktur in ihren Möglichkeiten zur Selbstdarstellung allzusehr eingeschränkt werden. Die Gesprächssituation wird leicht als "künstlich", mehr als "Verhör" denn als Gespräch erlebt, wodurch das Gesprächsklima beeinträchtigt wird und in der Folge auch das Interesse der Bewerberinnen und Bewerber an der zu besetzenden Stelle Schaden nehmen kann.
In den meisten Fällen wird sich als Kompromiß zwischen den beiden gegensätzlichen Varianten eine Gesprächs-form anbieten, die als strukturiertes Gespräch bezeichnet wird. Das strukturierte Gespräch wird wie das standardisierte Gespräch mit einem vorbereiteten Ablaufplan durchgeführt. Der Plan legt den Inhalt und die Reihenfolge der Themen fest, die im Vorstellungsgespräch angesprochen werden sollen. Während die thematische Gliederung bei allen Gesprächen gleich bleibt, können die zu den einzelnen Themen gestellten Fragen variieren. Welche und wie viele Fragen zu den einzelnen Themen gestellt werden, wird zum einen von den in den schriftlichen Unterlagen enthaltenen Vorinformationen, zum anderen vom konkreten Verlauf des Gesprächs abhängig gemacht.
Der Ablaufplan legt genau fest, welche Aspekte der beruflichen und persönlichen Entwicklung, der Zielvor-stellungen und der Motivation der Bewerberinnen und Bewerber in welcher Reihenfolge angesprochen werden sollen. Mit der Erstellung des Ablaufplanes werden mehrere Ziele verfolgt:
Tabelle 3 zeigt das Beispiel eines Ablaufplans. Die Grobstruktur ist universell und kann in dieser oder leicht abgeänderter Form jedem Vorstellungsgespräch zugrundegelegt werden. Die Feinstruktur, d.h. die Schwer-punkte, die bei der Abhandlung der einzelnen Themenbereiche gesetzt werden sollen, ergibt sich aus den Anforderungen der zu besetzenden Stelle. Die im Beispiel gewählte Feinstruktur orientiert sich an dem in Abb. 1 zusammengefaßten Anforderungsprofil der Referentin bzw. des Referenten in der Staatlichen Pressestelle. Hier wird es bei der Behandlung des beruflichen Werdegangs von Bedeutung sein, detaillierte Informationen zur Art und zur thematischen Ausrichtung der früheren journalistischen Tätigkeit zu erfragen. Einen weiteren Schwerpunkt werden Fragen zum Arbeitsstil bilden, anhand derer Erkenntnisse zu den Anforderungsmerkmalen Belastbarkeit und Teamfähigkeit gewonnen werden sollen.
Fragen zu fachlichen Anforderungsmerkmalen können im Vorstellungsgespräch meist direkt angesprochen und geklärt werden. Auf Fragen wie
"Verfügen Sie über EDV-Erfahrung?"
"Konnten Sie bereits Führungserfahrung sammeln?"
wird man in der Regel hinreichend konkrete und aussagekräftige Antworten erhalten.
Direkte Fragen zur persönlichen Eignung wie
"Können Sie analytisch denken?"
"Sind Sie ein kreativer Mensch?"
sind meist wenig ergiebig, da Bewerberinnen und Bewerber aus verständlichen Gründen dazu neigen, Antworten zu formulieren, die den vermeintlichen Erwartungen der Beurteiler genügen sollen.
Im Rahmen der Gesprächsvorbereitung müssen daher Fragestellungen entwickelt und ausgearbeitet werden, anhand derer sich aussagefähigere Informationen über die Ausprägung persönlicher Anforderungsmerkmale gewinnen lassen.
Eine Möglichkeit ist das Anknüpfen an frühere Arbeits- und Lebenssituationen. Will man beispielsweise mehr über die Ausprägung des Anforderungsmerkmals "Belastbarkeit" erfahren, so kann man die Bewerberin bzw. den Bewerber nach dem Umgehen mit Situationen fragen, in denen sie bzw. er hohem Arbeitsdruck ausgesetzt war. Die Befragung erfolgt in zwei Teilschritten. Der Bewerber oder die Bewerberin wird zunächst gebeten, eine oder mehrere Belastungssituationen konkret zu benennen.
Beispiel: "Sie haben sicher im Rahmen Ihrer Tätigkeit als ... auch Situationen erlebt, in denen Sie unter starkem Streß standen. Können Sie uns solche Situationen schildern?"
Im zweiten Schritt wird erfragt, wie die Belastungssituation bewältigt wurde.
Beispiel: "Wie haben Sie es geschafft, mit der hohen Arbeitsbelastung fertig zu werden?"
Die Bezugnahme auf eine konkrete, tatsächlich erlebte Situation ist wichtig. Mit den Angaben über das Umgehen mit erlebten Problemen und Konflikten kann man, wie psychologische Forschungsergebnisse zeigen, zukünftiges Verhalten wesentlich besser vorhersagen als mit allgemeinen Selbsteinschätzungen, wie sie bei den o.g. direkten Fragen erhalten werden.
Eine zweite, häufig genutzte Möglichkeit des indirekten Fragens ist die "Was wäre, wenn?"- Frage. Dabei wird die Bewerberin oder der Bewerber aufgefordert, sich in eine vorgegebene Situation hineinzuversetzen und anzugeben, wie sie bzw. er sich in dieser Situation verhalten würde.
Beispiel: "Stellen Sie sich bitte folgende Situation vor. Sie kommen morgens in Ihr Büro. Auf Ihrem Schreibtisch finden Sie fünf dringende Aufträge Ihrer bzw. Ihres Vorgesetzten, die Sie alle noch heute erledigen sollen, was nach Ihrer Einschätzung unmöglich zu schaffen ist. Wie würden Sie sich in dieser Situation verhalten? (Was wären die nächsten Schritte? Wie würden Sie Ihre Arbeit planen?)"
Auch diese Fragestrategie kann zu brauchbaren Ergebnissen führen, jedoch nur dann, wenn
Es empfiehlt sich, diejenigen Fragen, die allen Bewerberinnen und Bewerbern gestellt werden sollen, im Rahmen der Gesprächsvorbereitung schriftlich festzuhalten. Dies ist sinnvoll, da oft schon kleine Variationen in der Wort-wahl den Gehalt und die Zielrichtung einer Frage wesentlich verändern können.
Bei der Formulierung von Fragen ist generell darauf zu achten, daß der Persönlichkeitsschutz der Bewerberinnen und Bewerber gewahrt bleibt. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten. Die Mitglieder des Auswahlgremiums sollten sich darüber informieren, welche Fragestellungen rechtlich nicht zulässig sind.
Auch die Art und Weise, wie ein Arbeitgeber zum Vorstellungsgespräch einlädt, teilt den Bewerberinnen und Bewerbern etwas über den im Unternehmen gepflegten Stil des zwischenmenschlichen Umgangs mit. Eine Einladung zum Vorstellungsgespräch, die mehr einer "Vorladung" gleicht, wird die Bewerberinnen und Bewerber kaum davon überzeugen können, dass der Arbeitgeber mit seinem größten Kapital - den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - pfleglich umzugehen weiß. Eine Einladung, die auch wirklich als Einladung gemeint ist, sollte der Bewerberin/dem Bewerber Antworten auf die folgenden Fragen geben:
Es empfiehlt sich, den in der schriftlichen Einladung genannten Termin zuvor telephonisch mit den Bewerberinnen und Bewerbern abzustimmen.
Die Herstellung eines von den Teilnehmern als angenehm erlebten und im Hinblick auf eine hohe Informationsausbeute produktiven Gesprächsklimas wird um so leichter fallen, je weniger Beurteiler und Beurteilerinnen am Gespräch teilnehmen. Das daher rührende Interesse, die Gesprächsrunde möglichst klein zu halten, kollidiert jedoch häufig mit dem ebenso berechtigten Interesse der von der Auswahlentscheidung betroffenen Mitarbeiter und Funktionsträger, in den Auswahlprozeß einbezogen zu werden. Hier muss ein Kompromiß gefunden werden, der den Belangen des Einzelfalls gerecht wird. In der Regel sollte das Auswahlgremium nicht mehr als drei bis vier Mitglieder umfassen. Wenn eine Stelle zu besetzen ist, der innerhalb der Behörde eine besondere, heraus-gehobene Bedeutung zukommt, wird es unvermeidlich sein, daß mehr Beurteiler am Vorstellungsgespräch teilnehmen. Dies ist zumutbar, da hier in der Regel erwartet werden kann, daß die Bewerberinnen und Bewerber aufgrund ihrer beruflichen Vorerfahrung in der Lage sind, auch vor einer größeren Gruppe frei zu sprechen.
Auch der äußere Rahmen (Raum, Sitzordnnung), in dem das Gespräch stattfindet, hat Einfluß auf das Gesprächsklima. Wer das Vorstellungsgespräch an einem mit Akten überladenen Schreibtisch führt, wird den Bewerberinnen und Bewerbern leicht das Gefühl vermitteln, daß Sie nicht als Gast und zukünftiger Partner, sondern als "Bittsteller" oder nur als lästiger "Störenfried" empfangen werden. Wo immer es möglich ist, sollten Vorstellungsgespräche in einem neutralen Besprechungsraum durchgeführt werden. In der Sitzordnung sollte zum Ausdruck kommen, daß ein Gespräch zwischen gleichberechtigten Partnern geführt wird. Auch das Anbieten von Getränken (Kaffee, Tee, Mineralwasser) wird dazu beitragen, die anfängliche Anspannung bei Bewerberinnen und Bewerbern zu lösen.
Die pro Bewerberin bzw. pro Bewerber einzuplanende Gesprächszeit hängt von den gestellten Anforderungen und der Bedeutung der Stelle ab. Die häufig angesetzten 30 Minuten reichen nicht aus. Zwischen den einzelnen Gesprächen müssen Zeitpuffer eingefügt werden, die bei Bedarf für zusätzliche Fragen, für die Nachbereitung des Gesprächs oder die Vorbereitung auf das nächste Gespräch genutzt werden können. Der Zeitabstand zwischen den Gesprächen sollte daher großzügig bemessen sein. Es ist wenig sinnvoll, mehr als drei oder höchstens vier Gespräche hintereinander zu führen, da die Aufnahmekapazität der Beurteiler begrenzt ist. Die Missachtung dieser Regel führt unweigerlich zu einem gehäuften Auftreten von Wahrnehmungs- und Beurteilungsfehlern, die das Auswahlergebnis verzerren.
Zur Einleitung des Vorstellungsgesprächs gehört die Begrüßung der Bewerberin bzw. des Bewerbers, die Vorstellung der Gesprächsteilnehmer und etwas "Small talk", der es dem Gast in der Runde ermöglicht, sich in der ihm fremden räumlichen Umgebung zu orientieren und sich auf seine Gesprächspartner einzustellen. Die Art der Begrüßung sollte der Bewerberin bzw. dem Bewerber signalisieren, daß sie bzw. er erwartet wird und will-kommen ist. Bei der Vorstellung der Gesprächsteilnehmer ist zu berücksichtigen, daß externe Bewerber häufig nicht wissen, welche Rolle den anwesenden Funktionsträgern wie Personalrat, Frauenbeauftragte, Vertrauensleute der Schwerbehinderten usw. im Auswahlverfahren zukommt. Es ist zweckmäßig, im Anschluß an die Vorstellung der Gesprächsteilnehmer eine Übersicht über die Struktur und den Ablauf des Vorstellungsgesprächs zu geben. Es kann für die Bewerberin oder den Bewerber sehr hilfreich sein, wenn sie bzw. er schon zu Beginn erfährt, welche Themenbereiche in welcher Reihenfolge angesprochen werden sollen. Sie bzw. er kann dann besser einschätzen, welche Informationen erwartet werden und wie detailliert die Antworten ausfallen müssen. Auch wird es die Bewerberin bzw. den Bewerber in vielen Fällen entlasten, wenn sie bzw. er erfährt, daß bestimmte Themenbereiche nicht angesprochen werden sollen.
Im Hauptteil des Gesprächs werden an die Bewerberin bzw. den Bewerber gemäß dem vorbereiteten Ablaufplan Fragen gerichtet, die der Klärung der fachlichen und persönlichen Eignung für die zur Besetzung anstehende Position dienen.
Die Gesprächsführung während des Hauptteils sollte demjenigen Mitglied des Auswahlgremiums überlassen werden, das sich im Rahmen der Vorbereitung und Vorauswahl am ausführlichsten mit dem beruflichen Werde-gang der Bewerberin oder des Bewerbers auseinandergesetzt hat. Die anderen Mitglieder des Auswahlgremiums sollten während dieser Gesprächsphase nach Möglichkeit nicht mit Zwischenfragen eingreifen. Sie erhalten nach der Befragung zu den im Ablaufplan aufgeführten Stichpunkten Gelegenheit, zusätzliche Fragen an die Bewerberin oder den Bewerber zu richten.
Die Qualität der im Vorstellungsgespräch erhaltenen Informationen wird nicht nur vom Inhalt, sondern wesentlich auch von der Form der gestellten Fragen abhängen. Die gestellten Fragen sollen die Bewerberin oder den Bewerber anregen und ermutigen, möglichst ausführlich über ihren bzw. seinen beruflichen Werdegang und berufliche Erfahrungen zu berichten. Sie sollen der Bewerberin oder dem Bewerber die Chance eröffnen, sich selbst im "bestmöglichen Licht" darzustellen, d.h. so zu antworten, wie es nach eigenem Empfinden richtig und angemessen ist.
Erfahrene Interviewerinnen und Interviewer werden daher möglichst viele offene Fragen stellen. Offene Fragen überlassen es der Bewerberin oder dem Bewerber, worauf sie bzw. er das Schwergewicht bei der Antwort legen will, während geschlossene Fragen oftmals bereits eine Vermutung des Interviewers beinhalten, die der Bewerber bestätigen oder zurückweisen soll.
Beispiele für geschlossene Fragen sind:
"Haben Sie Publizistik studiert, weil Sie Journalist werden wollten?"
"Sie haben das Studium abgebrochen. War es Ihnen zu praxisfern?"
Beispiele für offene Fragen sind:
"Sie haben sich nach dem Abitur für ein Studium der Publizistik entschieden. Was hat Sie an diesem Studium interessiert und gereizt?"
"Sie haben das Studium nach sechs Semestern abgebrochen. Wie kam es dazu?"
"Sie haben, wie Sie schreiben, den Wunsch, sich beruflich neu zu orientieren. Können Sie uns die Hintergründe näher erläutern?"
Eine offene Fragetechnik muß dem Interesse an möglichst präzisen Sachinformationen nicht entgegenstehen. Ist die Antwort auf eine offene Frage nicht präzise genug, kann man leicht mit geschlossenen Fragen nachhaken.
Häufig werden in Vorstellungsgesprächen Fragen gestellt, die provozieren, "aus der Reserve locken" sollen. Man will die Bewerberin oder den Bewerber unter Rechtfertigungsdruck setzen und dadurch Gelegenheit verschaffen, Selbstsicherheit und Streßtoleranz unter Beweis zu stellen. Dies ist gefährlich, da der Bewerberin bzw. dem Bewerber signalisiert wird, daß sie bzw. er "auf der Hut sein muß". Ein Gesprächspartner, den man durch provozierende Fragen an die Defensive drängt, wird vermutlich in der Folge wenig Bereitschaft zeigen, auf die gestellten Fragen offen und wahrheitsgemäß zu antworten. Es ist außerdem äußerst fraglich, ob aus der Selbstsicherheit, mit der auf provozierende Fragen reagiert wird, auf die Belastbarkeit im beruflichen Alltag geschlossen werden kann.
Es ist Aufgabe aller Gesprächsteilnehmer, dafür Sorge zu tragen, daß für die Beantwortung von Fragen der Bewerberin bzw. des Bewerber zu der zu besetzenden Stelle, zum Arbeitsumfeld etc. ein angemessener Zeitanteil der Gesprächsdauer (mindestens 20 %) zur Verfügung steht. Nach der Beantwortung dieser Fragen ist es selbstverständlich, dass der Bewerberin bzw. dem Bewerber nochmals für das Interesse an der zu besetzenden Position gedankt und sie bzw. er über den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert wird.
Es ist für die Bewerberinnen und Bewerber in der Regel irritierend und störend, wenn sich die Mitglieder der Auswahlkommission während des Gesprächs Notizen machen. Es ist sinnvoller, die Gesprächsergebnisse unmit-telbar nach dem Gespräch zusammenzufassen. Daher müssen zwischen den Gesprächen Zeitpuffer vorgesehen werden, während derer die Mitglieder der Ausswahlkommission Gelegenheit haben, die im Gesprächsverlauf gesammelten Eindrücke und Informationen schriftlich festzuhalten (vgl. hierzu Abschnitt 8.3). Es ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich und auch nicht zweckmäßig, unterschiedliche Sichtweisen auszudiskutieren und eine abschließende Wertung vorzunehmen. Dies sollte der Gesamtauswertung nach Abschluß aller Gespräche vorbehalten bleiben.
Das strukturierte Vorstellungsgespräch ist ein bewährtes und vielseitig einsetzbares Instrument der Personalauswahl, mit dem in der Mehrzahl der Fälle hinreichend verläßliche Informationen über die individuelle Ausprägung der persönlichen und fachlichen Anforderungsmerkmale gewonnen werden können. Es gibt jedoch auch Stellen, bei denen es sich empfiehlt, das Vorstellungsgespräch durch weitere Auswahlinstrumente zu ergänzen. Dies ist dann der Fall, wenn einzelne Anforderungsmerkmale für den Erfolg bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben von herausgehobener oder entscheidender Bedeutung sind. Wird z.B. die zukünftige Stelleninhaberin bzw. der zukünftige Stelleninhaber vor eine besonders schwierige Führungsaufgabe gestellt, ist es zweckmäßig, zusätzliche Methoden zu verwenden, mit denen die Ausprägung der hierfür erforderlichen sozialen Kompetenzen ermittelt werden kann.
Zur Erfassung von Merkmalen des Sozial- und Führungsverhaltens eignet sich besonders die sogenannte Assessment-Center-Methode. In einem Assessment-Center werden die Bewerberinnen und Bewerber vor eine Reihe verschiedenartiger Aufgaben gestellt, mit denen wichtige berufliche Anforderungen "simuliert" werden sollen. Zu den Standardaufgaben gehören u.a. eine Gruppendiskussion, ein Kurzvortrag oder eine Präsentation, das Führen eines schwierigen Mitarbeitergesprächs im Rollenspiel sowie eine sog. Postkorbaufgabe, bei der die Bewerberinnen und Bewerber eine Vielzahl von Informationen, die in ihrem "Postkorb" abgelegt wurden, zusammenfügen und analysieren sollen. Das Verhalten bei den einzelnen Aufgaben wird von mehreren Beurteilerinnen und Beurteilern beobachtet und bewertet. Die Planung, Durchführung und Nachbereitung eines Assessment-Centers ist zeitaufwendig und erfordert besondere Fachkenntnisse, über die in der Regel nur hierfür ausgebildete Psychologinnen und Psychologen verfügen. Wenn ein Assessment-Center nicht durchgeführt werden kann, es aber dennoch wichtig ist, die Auswahlentscheidung durch zusätzliche Informationen über das Sozial- und Führungsverhalten der Bewerberinnen und Bewerber abzusichern, kann man das strukturierte Interview durch ein Rollenspiel ergänzen. Bewährt hat sich in diesem Zusammenhang das sog. Problemgespräch. Hierbei könnte die Bewerberin oder der Bewerber beispielsweise aufgefordert werden, sich in die Rolle einer Führungskraft hineinzuversetzen und im Rollenspiel ein schriftlich vorgegebenes Problem mit einem "schwierigen" Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin zu lösen, wobei die Rolle des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin von einem Mitglied des Auswahlgremiums übernommen wird.
Sind bestimmte fachliche Anforderungsmerkmale für den Erfolg einer Stelleninhaberin bzw. eines Stelleninhabers entscheidend, sollten die aus den schriftlichen Unterlagen bzw. mündlichen Aussagen der Bewerberinnen und Bewerber gewonnenen Informationen durch Arbeitsproben oder durch einen schriftlichen Test abgesichert werden.
Der Einsatz dieser zusätzlichen Instrumente erfordert wie auch das Vorstellungsgespräch eine sorgfältige Vorbereitung. Es muß vorab geklärt werden, was genau beobachtet werden soll. Die Anweisungen an die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausgearbeitet und - um die Vergleichbarkeit der Anforderungen sicherzustellen - schriftlich fixiert werden. Eventuell ist eine Erprobung der Aufgabe im Rahmen eines "Vorversuchs" erforderlich, damit geklärt werden kann, ob die Aufgabenstellung geeignet ist, Verhaltensunterschiede sichtbar werden zu lassen, die im Hinblick auf die stellenbezogenen Anforderungen interpretiert werden können.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Bewerberinnen und Bewerber in der Einladung entsprechend zu informieren, wenn neben dem Vorstellungsgespräch weitere Auswahlinstrumente genutzt werden sollen. Dabei sollte die Art der gestellten Anforderungen zumindest grob umrissen werden.
Beispiel: "Im Anschluß an das Vorstellungsgespräch werden wir Sie bitten, an einem Rollenspiel teilzunehmen, in dem Sie als Vorgesetzte oder Vorgesetzter ein Problemgespräch mit einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter führen."
Im Rahmen der Auswertung müssen die während der Gespräche gesammelten Informationen und Eindrücke bewertet und mit den aus den schriftlichen Unterlagen und eventuellen weiteren Informationsquellen gewonnenen Informationen verknüpft werden. Auf der Grundlage aller im Verlauf des Auswahlprozesses gewonnenen Erkenntnisse muß entschieden werden, ob die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber für die zu besetzende Stelle geeignet sind.
Die Einschätzung der Eignung sollte nicht pauschal, sondern getrennt für die einzelnen fachlichen und persönlichen Anforderungsmerkmale erfolgen. Es empfiehlt sich, die Beurteilung möglichst differenziert vorzunehmen (Einschätzung auf einer mehrstufigen Skala). Maßgebliche Informationen und Eindrücke, die der Beurteilung zugrunde liegen, sollten schriftlich festgehalten werden. Damit Unterschiede und Differenzierungen in der Beurteilung nicht voreilig verwischt werden, sollten die einzelnen Beurteilerinnen und Beurteiler diese Einschätzung unabhängig voneinander und nach Möglichkeit unmittelbar nach dem Vorstellungsgespräch vornehmen. Hierfür sollten spezielle Beurteilungsbogen vorbereitet und zur Verfügung gestellt werden.
Ein Auswahlvermerk oder ein Protokoll über die Auswahlentscheidung ist nicht nur für die folgende Information der Bewerberinnen und Bewerber, sondern auch für den Fall unverzichtbar, daß eine Bewerberin oder ein Bewerber die Auswahlentscheidung anficht. Der Vermerk oder das Protokoll muß das Ergebnis des Vergleichs der persönlichen und fachlichen Eignung im Hinblick auf die spezifischen Anforderungsmerkmale wiedergeben und die wesentlichen Auswahlerwägungen erkennen lassen. Die von den Mitgliedern des Auswahlgremiums verwendeten Beurteilungsbögen sind dann entbehrlich und müssen vernichtet werden.
Der zusammenfassende Vermerk ist für ein Jahr aufzubewahren und dann zu vernichten.
Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, daß der Vermerk über die Auswahlentscheidung keinesfalls in den Personalakten aufbewahrt werden darf.
Es wird sich in den meisten Fällen empfehlen, den Diskussionsprozeß, mit dem nach der Durchführung aller Vorstellungsgespräche die Auswahlentscheidung vorbereitet werden soll, in zwei Phasen zu gliedern.
Zunächst ist zu fragen, über welche der Bewerberinnen und Bewerber durch das Vorstellungsgespräch Informationen gewonnen werden konnten, die grundsätzliche Zweifel an ihrer fachlichen und/oder persönlichen Eignung begründen. Wenn im Rahmen dieser "Negativwahl" zwischen den Beurteilern Einigkeit darüber hergestellt werden kann, daß wesentliche fachliche bzw. persönliche Anforderungen offensichtlich nicht erfüllt werden, kann eine ausführliche Diskussion über die Eignung der Bewerberin/des Bewerbers unterbleiben. Die Gründe, die für die Entscheidung der Kommission verantwortlich sind, müssen jedoch in jedem Einzelfall konkret benannt und schriftlich festgehalten werden.
Ziel der zweiten Phase des Diskussionsprozesses sollte es sein, die grundsätzlich geeigneten Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich des Grades ihrer Eignung für die zu besetzende Stelle in eine Rang- oder Stufenfolge zu bringen. Dies kann ein mechanischer Vorgang sein, bei dem etwa für die einzelnen Anforderungsmerkmale Punkte vergeben werden, die zu einem Gesamturteil aufaddiert werden. Die "Positivwahl" setzt vielmehr voraus, daß eine differenzierte Diskussion über die Eindrücke und Informationen geführt wird, die im Verlauf des Verfahrens zu der individuellen Ausprägung der einzelnen Anforderungsmerkmale gesammelt wurden. Die Diskussion kann nur dann zu einem optimalen Ergebnis führen, wenn die einzelnen Beurteiler ihre Wahrnehmungen möglichst konkret beschreiben und auch den "Mut" aufbringen, eigene Eindrücke zur Diskussion zu stellen, d erer sie sich wenig sicher oder die von den Eindrücken anderer stark abweichen. Besonders bei der Beurteilung der persönlichen Eignung ist zu beachten, daß hier eine Vielzahl von möglichen Fehlerquellen wirksam werden kann. Beurteilungen der Persönlichkeit anderer sind grundsätzlich "subjektiv", d.h. durch die Brille der eigenen Persönlichkeit, der eigenen Wertvorstellungen und durch geschlechtsspezifische Wahrnehmungstendenzen mehr oder minder stark verfärbt. "Objektiver" im Sinne von verläßlicher werden die Einschätzungen nur dadurch, daß die verschiedenen Sichtweisen der Beurteilerinnen und Beurteiler zusammengetragen und integriert werden. Dieser Integrations-prozess braucht Zeit, wenn er gelingen soll. Es ist daher wichtig, daß für die Diskussion hinreichend viel Zeit zur Verfügung steht ("open end" - Terminierung) und Störungen bzw. Unterbrechungen von außen nach Möglichkeit vermieden werden. Wenn sich nach eingehender Diskussion das Gespräch auf diejenigen Bewerberinnen bzw. Bewerber konzentriert, die nach gemeinsamer Auffassung der Kommissionsmitglieder in die "engere Wahl" zu ziehen sind, muß vor der Beschlußfassung gefragt werden, ob neben den formulierten Anforderungsmerkmalen weitere Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die die Entscheidung beeinflussen. Zusätzliche Gesichtspunkte können sein:
Die Auswahlentscheidung sollte einvernehmlich getroffen werden. Es ist meist wenig zweckmäßig, die Diskussion zu vertagen, wenn es den Kommissionsmitgliedern schwerfällt, sich auf Anhieb für eine Bewerberin oder einen Bewerber zu entscheiden. Die Erfahrung zeigt, daß eine Vertagung der Auswahlentscheidung eher zu einer Verfestigung als zu einem Ausgleich unterschiedlicher Sichtweisen führt.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollten möglichst rasch über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert werden und ihre Bewerbungsunterlagen zurückerhalten.
Bei behördeninternen Bewerberinnen und Bewerber sollte die Information über die Auswahlentscheidung grund-sätzlich mündlich erfolgen. Die Gründe, die zur Bevorzugung einer anderen Bewerberin oder eines anderen Bewerbers geführt haben, sollten im persönlichen Gespräch mit einem Mitglied des Auswahlgremiums dargelegt und erläutert werden. Dabei kann die ausgewählte Bewerberin bzw. der ausgewählte Bewerber auch namentlich benannt werden.
Externe Bewerberinnen und Bewerber können, sofern nichts anderes angekündigt bzw. vereinbart worden ist, schriftlich benachrichtigt werden.
Auch bei Formulierung des Ablehnungsschreibens sind mögliche Rückwirkungen auf das Image der Behörde und damit auf die Anzahl und Qualität zukünftiger Bewerbungen zu bedenken. Das Schreiben soll nicht "abschrecken", sondern um Verständnis für die getroffene Entscheidung werben und die Bewerberin bzw. den Bewerber ermutigen, sich bei zukünftigen Stellenausschreibungen, für die sie bzw. er vielleicht qualifizierter und besser geeignet ist, wieder zu bewerben. Die Bewerberinnen und Bewerber werden den erfahrenen Mißerfolg um so leichter bewältigen können, je besser sie den Entscheidungsprozeß, der zu der Ablehnung geführt hat, verstehen und nachvollziehen können.
Externen Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurden, sollte dargelegt werden, daß die Unterlagen sorgfältig geprüft wurden und die Entscheidung darüber, welche der vielen quali-fizierten Bewerberinnen und Bewerber in die engere Wahl gezogen wurden, leichtfiel. Weiterhin ist es zweck-mäßig, die Gründe zu benennen, die für die getroffene Entscheidung verantwortlich sind. Auch wenn eine indivi-duelle Begründung wegen der hohen Zahl von Bewerbungen nicht möglich ist, sollte zumindest in allgemeiner Form auf die fachlichen Anforderungsmerkmale (z.B. Berufserfahrung, das Vorhandensein bestimmter Zusatz-qualifikationen) hingewiesen werden, nach denen die Auswahl durchgeführt wurde.
Wenn mit externen Bewerberinnen und Bewerbern ein Vorstellungsgespräch geführt wurde, sollte im Ablehnungsschreiben angeboten werden, die Entscheidungsgründe telephonisch oder im persönlichen Gespräch näher zu erläutern. Eine schriftliche Darlegung der Entscheidungsgründe kann dann entfallen.
Die ausgewählte Bewerberin oder der ausgewählte Bewerber sollte möglichst rasch über die weiteren Verfah-rensschritte informiert werden. Es ist ein Gesprächspartner zu benennen, mit dem weitere Fragen zum Verfah-rensablauf geklärt werden können. Es wird in der Regel zweckmäßig sein, auch die zukünftige Mitarbeiterin oder den zukünftigen Mitarbeiter über die Entscheidungsgründe zu informieren. Dies trägt zur Klärung der gegenseitigen Erwartungen bei und wird es der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter erleichtern, sich am neuen Arbeitsplatz zurechtzufinden.
Weiterführende Anregungen können den "Hinweisen zur Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" entnommen werden, die das Personalamt gerne zur Verfügung stellt.

