Hin und wieder kann es vorkommen, dass Sie Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit auf vorherige Anordnung Ihrer Arbeitgeberin/Ihres Arbeitgebers überschreiten. Grundsätzlich gilt:
Alle Hinweise zu Überstunden und Mehrarbeit haben wir Ihnen in unseren Informationen für Beamte und Tarifbeschäftigte zusammengestellt. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalreferate 64 – Personalentwicklung und Personalservice und 732 – Drittmittel Personal.