Wenn Sie selbst Bilder auf dem Campus machen oder welche in Auftrag geben möchten, sollten Sie darauf achten, dass Sie die nötigen Rechte einholen, sowohl von den abgelichteten Personen als auch von der Fotografin bzw. dem Fotografen.
Personen, die Sie auf Fotografien festhalten, müssen zustimmen, dass ihr Bild weiterverwendet wird. (Es gilt das Recht am eigenen Bild, vgl. § 22 KunstUrhG, zu dem es aber auch Ausnahmen gibt, vgl. § 23 KunstUrhG.) Eine Vorlage für eine schriftliche Einverständniserklärung, den sogenannten Model-Vertrag, finden Sie hier:
Um die Bilder später und v.a. dauerhaft zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der Universität nutzen zu können, sollten Sie mit dem von Ihnen beauftragten Fotografen bzw. der Fotografin eine Nutzungsvereinbarung schließen. Eine Vorlage einer solchen Vereinbarung stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:
Auch wenn der Fotograf bzw. die Fotografin Ihnen die Nutzungsrechte (vgl. § 31UrhG)
an seinen/ihren Bildern einräumt, bleibt er bzw. sie Urheber/in der
Werke und muss als solche/r ausgewiesen werden im Fotonachweis.
Beachten Sie außerdem:
Die Abteilung 2 stellt hochwertige Bilder im Bildarchiv zu Verfügung: www.bildarchiv.uni-hamburg.de Möglicherweise finden Sie auch dort schon passendes Material, um Ihre Webseite zu bestücken.