Die Konfliktberatung findet grundsätzlich in der Arbeitszeit statt! Ort und Zeit werden individuell vereinbart und richten sich nach den Möglichkeiten der Ratsuchenden und Berater/innen.
Nach Absprache mit Konfliktparteien; Diskretion wird gewahrt. Der Konfliktberater kümmert sich um Räumlichkeiten.
Je nach Anliegen unterschiedlich. Dies reicht von 1 bis 5 Terminen à 60 Minuten, doch es können auch mehrere Termine nötig sein.
Die Konfliktberater/innen bemühen sich, innerhalb von 48 Stunden auf Ihre Anfrage zu reagieren und kurzfristig Termine zur Vertiefung zu stellen.
Für die Beratung stehen Ihnen Kolleginnen und Kollegen (Mitglieder der UHH) zur Verfügung. Diese bringen eine zweijährige „professionelle Beratungsausbildung“ mit.
Voraussetzung für die Tätigkeit in der Konfliktberatung ist der erfolgreiche Abschluss der zweijährigen Ausbildung „Wege aus dem Konflikt“ an der AWW.
Alle Konfliktberaterinnen und Konfliktberater haben das Universitätszertifikat „Betriebliche Konfliktberater/in“ / „Organisational Conflict Guide“ erworben, um für ihre Tätigkeit an der Universität Hamburg qualifiziert zu sein.
Nähere Informationen zu Umfang und Art der Ausbildung.
An der Universität Hamburg schließen sich regelmäßige Fortbildungen, Supervisionen und Peergroup-Treffen an.
Ja. Der/die Ratsuchende ist frei in der Auswahl der Beraterin/des Beraters. Eine vollständige Liste finden Sie hier:
Alternativ erreichen Sie die Konfliktberater/innen über das Konflikttelefon mit der Durchwahl -4080.
Der/die Konfliktberater/in geht während des gesamten Verfahren allparteilich vor. Die Ausgestaltung des Verfahrens wird gemeinsam nach einem informellen Vorgespräch nach einem geeigneten Verfahren gesucht. (Einzelberatung oder Mediation)
Nein. Die Konfliktberater/innen sind für die Rahmensetzung und den Prozess verantwortlich und unterstützen die Lösungsfindung. Sie bereiten durch geeignete Prozessschritte den Weg dafür, dass die Ratsuchenden (gemeinsam) den Konflikt lösen können.
Das heißt, die Ratsuchenden finden die Lösung selbst und tragen damit konstruktiv die Verantwortung für ihren Konflikt.
Nein. Die Konfliktberater/innen sind keine Interessenvertretung. Für eine gelungene Beratung ist es erforderlich, dass die Ratsuchenden ihr eigenes Anliegen formulieren und selbst vertreten. Die Konfliktberater/innen sind allparteilich, d.h. sie sorgen dafür, dass die Beteiligten gleichermaßen Raum haben, um ihre unterschiedlichen Interessen zu vertreten.
Nein. Die Konfliktberater/innen treffen keine Entscheidung und bewerten nicht. Sie sprechen weder Recht zu oder ab. Vielmehr versuchen sie den Rahmen dafür zu schaffen, dass die Ratsuchenden eine gemeinsame Wahrheit und Lösung entwickeln können.
Ja, die Konfliktberater/innen begleiten auch Veränderungsprozesse. Wichtig ist hierbei, dass auch hier das Prinzip der Freiwilligkeit gilt. Moderation kann nur stattfinden, wenn alle Beteiligten zustimmen. Für eine Klärung dieser Frage stehen die Konfliktberater/innen im Einzelfall zur Verfügung.
Nein, die Teilnahme an einer Konfliktberatung ist freiwillig. Sie könnten und sollten der Person die Beratung empfehlen. Wenn diese aber abgelehnt wird, müssen Sie das akzeptieren.
Es gibt keine „typischen“ Fälle. Jeder Fall ist anders und es wird daher individuell beraten.
Eine wesentliche Rahmenbedingung in der Konfliktberatung ist der Grundsatz der Vertraulichkeit. Dies bedeutet, dass die Konfliktberater/innen keinerlei Informationen an Dritte weitergeben oder von sich aus aktiv werden, sofern dies nicht in irgendeiner Form von den Konfliktparteien vereinbart wurde.
Nein! Sie kann es zwar tun, aber darf es nicht. Wenn dies trotzdem geschehen sollte, wenden Sie sich an den/die nächsthöhere Vorgesetzte/n oder an ein Mitglied des für Sie zuständigen Personalrats.

