Pollenalarm im Gewächshaus
Mais – „Zea mays L.“ – zählt botanisch zu den Süßgräsern und wurde als Kulturpflanze aus den subtropischen Gebieten Mittelamerikas nach Europa eingeführt.
Die Bestäubung der Maisblüten erfolgt in der Regel durch den Wind,
nur zum geringen Teil auch durch Selbstbestäubung. Dennoch besitzen
Maispollen nur eine relativ geringe Bedeutung als Auslöser allergischer
Reaktionen. In der medizinischen Fachliteratur wird nur selten von klinisch relevanten Typ-I-Sensibilisierungen gegen Maispollen mit
allergischen Beschwerden wie Fließschnupfen, Augentränen oder Asthma
bronchiale berichtet. Dies liegt möglicherweise daran, dass Maispollen
sehr groß sind, und wegen der anliegenden Exinefäden nur über kurze
Strecken in der Luft transportiert werden.
Ganz im Gegensatz zu den Beobachtungen in der Literatur mussten wir
bei Mitarbeitern eines botanischen Institutes der Universität Hamburg eine ungewöhnliche
Häufung von Sensibilisierungen gegen Maispollen mit allergischen
Beschwerden feststellen, und zwar bei acht von 20 Beschäftigten, die mit
Pollinierungsarbeiten bei im Gewächshaus stehenden Maispflanzen
beauftragt waren.
Besonders alarmierend war dabei die Tatsache, dass vier der acht auffälligen
Personen schon nach kurzer Kontaktzeit mit Maispollen über allergische
Reaktionen klagten, zum Teil schon nach dem 2. oder 3. Aufenthalt im
Gewächshaus!
Wir erklären uns die festgestellte große Allergiegefahr durch zwei Überlegungen:
- im
Gewächshaus ist die Pollenzahl enorm viel größer als im Freiland, denn
hier weht keinerlei Wind, der auf dem Maisfeld normalerweise die
Pollenfracht der Blütenstände allmählich „ausdünnt“.
- Beschäftigte
in der Landwirtschaft haben meist keine Veranlassung, ausgerechnet zur
Zeit der Pollenreifung in engen Kontakt zu den Maispflanzen zu treten, während die Mitarbeiter des Instituts ganz gezielt zur
Pollengewinnung die Gewächshäuser aufsuchen und die reichlich mit Pollen
beladenen Blütenstände bewegen.
Aus unseren Beobachtungen ergibt sich die Schlussfolgerung, dass Maispollen bei entsprechender Exposition nicht geringe Sensibilisierungstendenz besitzen. Die Institutsleitung sah sich daraufhin veranlasst, Maßnahmen zur
Expositionsprophylaxe (Schutzkleidung, Betriebsanweisung) zu erarbeiten
und verpflichtend für die Mitarbeiter anzuordnen.