(Stand: Mai 2010)
In der Vorlesungszeit haben Lehrveranstaltungen Vorrang vor Einzelveranstaltungen. Dieser Grundsatz bedeutet, dass während der Sammelfrist (für das nächste WiSe: Anfang Oktober bis Ende Februar; für das nächste SoSe: Anfang März bis Ende August) angefragte Hörsäle nach folgender Priorität vergeben werden:
Nach Ende der Sammelfrist und Veröffentlichung der Belegpläne im Internet werden Buchungswünsche nach Eingang der Buchungsanfrage bearbeitet.
Gebuchte und bestätigte Lehrveranstaltungen können nur in Ausnahmefällen verlegt werden. Diese sind z.B.
Sonderveranstaltungen wie Kongresse, Symposien, Tagungen usw. sollen in der vorlesungsfreien Zeit abzüglich der Prüfungswochen stattfinden (also Anfang bis Mitte März, im August, September, Pfingstferien, Weihnachtsferien). Die Buchungs- und Prioritätsregeln sind im Prinzip wie oben bei den Lehrveranstaltungen. Bei der Organisation von Sonderveranstaltungen ist die Universität Hamburg Marketing GmbH einzuschalten.
In den Prüfungswochen
haben Klausuren Vorrang.