An der Universität Hamburg dürfen keine Einnahmen oder Ausgaben ohne die erforderlichen Unterschriften auf den Kassenordnungen nach der Landeshaushaltsordnung - LHO der Freien und Hansestadt Hamburg ausgeführt werden. Die Berechtigungen hierfür werden durch den Kanzler verliehen und können in der Liste der Befugnisse (PDF) eingesehen werden.
Beschaffungen mit einem Wert von über 10.000,-- Euro dürfen nur von hierzu berechtigten Personen vorgenommen werden. Diese Berechtigungen werden durch den Kanzler verliehen und im amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Die Berechtigungen können in der Liste der Verpflichtungserklärungen (PDF) eingesehen werden. Näheres zu Beschaffungsvorgängen erfahren Sie auf den Seiten zu den Ausschreibungs- und Einkaufsdiensten.