Die Zahlstelle der Universität Hamburg ist Ihr zentraler Ansprechpartner, wenn es um die Ein- und Auszahlung von Geldmitteln geht, bei der eine Überweisung nicht möglich ist.

Wir haben die Aufgabe, die Bewirtschaftung der finanziellen Mittel der Universität Hamburg aus rechtlicher Sicht zu begleiten.
Die Bewirtschaftung der verfügbaren Finanzmittel unterliegt grundsätzlich den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung (LHO) der Freien und Hansestadt Hamburg sowie ergänzenden Verwaltungsvorschriften und den haushaltsrechtlichen Regelungen zum Wirtschaftsplan
der Universität Hamburg, sofern nicht abweichende Bestimmungen (z.B. Drittmittelbereich) einschlägig sind.
Der Bereich Grundsatzangelegenheiten ist der primäre Ansprechpartner für die Verwaltungen in den Fakultäten sowie die Abteilungsleitungen in der Präsidialverwaltung, wenn es um die Verwendung der verfügbaren Finanzmittel geht.
Wir helfen Ihnen, die haushaltsrechtliche Zulässigkeit von Verträgen zu prüfen bzw. Alternativen bei rechtlichen Fallstricken aufzuzeigen. Haben Sie Fragen zur Rechnungsstellung, Steuerangelegenheiten oder Zeichnungsbefugnissen? Auch in diesem Fall stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Grundsatz- und Steuerangelegenheiten gern zur Verfügung.