Die Abteilung Arbeitssicherheit und Entsorgung des Fachbereichs Chemie verwaltet das Gefahrgutfahrzeug der Universität Hamburg. Falls Sie Fragen zum Betrieb des Fahrzeugs oder den Konditionen der Ausleihe haben, wenden Sie sich einfach an die Gefahrgutbeauftragte der Universität Hamburg. Einige grundlegende Informationen haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Bitte beachten Sie, dass Gefahrguttransporte nur durch geprüfte Gefahrgutfahrer und nach
Unterweisung durch die Gefahrgutbeauftragte der Universität durchgeführt werden dürfen. Fahrten aller Art können nur dann durchgeführt werden, wenn sich das Fahrzeug
- in einem technisch einwandfreiem Zustand befindet und
- die Wettersituation es
gefahrlos erlaubt.
Technische Daten
| Art |
VW Crafter Kastenaufbau mit Hebebühne |
| Antieb |
Dieselmotor |
| Baujahr |
2008 |
| Zulässiges Gesamtgewicht |
5,0 t |
| maximale Zuladung |
1,8 t |
| Tragkraft Hebebühne |
700 kg |
| Grösse der Ladefläche |
3,8 m x 2,1 m x 2,9 m |
| Höhe des Kastenaufbaus |
2,9 m |
| maximale Geschwindigkeit |
80 km/h |
|
Ausrüstung
Gefahrgutausrüstung:
- Feuerlöscher
- Unterlegkeile
- Leuchtmittel
- Augenspülflasche
- Auffangbehälter
- Kanalabdichtung
- Schaufel
- Warnwesten
Sonstige Ausrüstung:
- Ladungssicherung ( Schiene und Sicherungsgurte)
- Eiskratzer
- Schreibmaterial
- Holzunterlegkeil für den Hubwagen
- Erste-Hilfe Ausrüstung
- Warndreieck
- Bordwerkzeug
- Stadtplan/Landkarten
Achtung: Diese Ausrüstungsgegenstände dürfen nicht vom Fahrzeug entfernt werden und müssen immer auf Vollständigkeit und Funktionsbereitschaft überprüft werden!
Standort
Zentrales Entsorgungslager
Martin-Luther-King Platz 6
20146 Hamburg
Einsatzbereiche des Gefahrgutfahrzeugs
- Transporte für den Fachbereich Chemie
- Transport gefährlicher Abfälle der Universität zum
zentralen Entsorgungslager
- Gefahrguttransporte allgemein (vorrangiger Gefahrgut-Schein)
- Einsatz für „unerwartete Ereignisse“ an der Universität, z.B. Gefahrstoffunfälle
Fahrzeugverleih an Betriebsbereiche außerhalb des Fachbereichs Chemie
- Das Gefahrgutfahrzeug darf ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt werden.
- Es kann nur dann entliehen werden, wenn es die Einsatzzeiten für die Entsorgung durch den
Fachbereich Chemie erlauben.
- Das Fahrzeug kann nicht für mehrere Tage in Folge vergeben werden.
- Der Bedarf ist rechtzeitig mit der Abteilung Arbeitssicherheit und Entsorgung
des Fachbereichs Chemie zu vereinbaren.
- Die Fahrerin oder der Fahrer muss in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse
B, incl. C1 (früher Kl. III) und mit dem Betrieb solcher Fahrzeuge vertraut sein. Die Fahrerin oder der Fahrer handelt eigenverantwortlich.
- Die Fahrerin oder der Fahrer muss in einem Beschäftigungsverhältnis der Universität
Hamburg, bzw. der Fachbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg stehen.
- Die vereinbarten Nutzungszeiten sind unbedingt einzuhalten.
- Das Fahrzeug und die Fahrzeugausrüstung müssen in einem unbeschädigten,
vollständigen Zustand nach Ausleihe zurückgegeben werden. Ein Unfall oder Schaden, bzw. sonstige Vorfälle müssen unverzüglich an die Abteilung für Arbeitssicherheit und Entsorgung
des Fachbereichs Chemie gemeldet werden.
- Im Fahrzeug und am Schlüssel befinden sich Schlüssel zum Öffnen der
Umzäunungen und Schranken im Bereich des zentralen Entsorgungslagers. Diese Schlüssel sind
vollständig wieder abzugeben. Bei Verlust muss umgehend eine Meldung an die Abteilung für Arbeitssicherheit und Entsorgung
des Fachbereichs Chemie erfolgen.
- Der Fahrtenschreiber muss nicht betrieben werden.
- Es gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Fahr- und Ruhezeiten.
Was sollten Sie zu Beginn der Fahrt beachten?
- Führen Sie eine technische Fahrzeugkontrolle durch (Licht, Öl, Wasser, Diesel
Scheibenwischanlage, Reifen, etc.).
- Kontrollieren Sie die Ausrüstung des Fahrzeugs auf Vollständigkeit und Funktionstätigkeit.
- Enthaltene Ladung sollten Sie fachgerecht Sichern und Kontrollieren.
- Kontrollieren Sie die Begleitpapiere für die Ladung und das Fahrzeug vor Beginn der Fahrt.
Was sollten Sie zum Ende der Fahrt beachten?
- Geben Sie das Fahrzeug ausschließlich mit vollem Tank ab.
- Entfernen Sie gegebenenfalls entstandene Verunreinigungen im Fahrgastraum und/oder auf der Ladefläche.
- Erfassen Sie Schäden am Fahrzeug oder der Ausrüstung und melden Sie diese an die Abteilung für Arbeitssicherheit und Entsorgung
des Fachbereichs Chemie.
- Überprüfen Sie die fahrzeugeigenen Ausrüstungsgegenstände auf Vollständigkeit.
- Sorgen Sie dafür, dass die Ausrüstungsgegenstände an den vorgesehenen Plätzen in einem einwandfreiem
Betriebszustand wiederzufinden sind.
- Entfernen Sie jegliche Ladung aus dem Fahrzeug.
- Denken Sie daran Ihre persönlichen Gegenstände nicht zu vergessen.
- Tragen Sie die Daten zu Ihrer Fahrt in das beiliegende Fahrtenbuch ein.