Personen, die mit der Universität Hamburg in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, d.h. einen Praktikums-, Werks- oder Arbeitsvertrag mit der Universität Hamburg besitzen (Angestellte, Beamte, Auszubildende, Praktikanten, studentische Hilfskräfte, Gastwissenschaftler), sind bei den Ihnen übertragenen Tätigkeiten und der Erfüllung ihrer Dienstpflichten gesetzlich unfallversichert. Versichert sind in diesem Zusammenhang auch:
- Dienstreisen,
- Dienstgänge,
- die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort,
- das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges nach und von der Dienststelle,
- die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen.
Anfallende Kosten werden bei Angestellten, Auszubildenden etc. von der Unfallkasse-Nord übernommen. Bei Beamten kommt die Beamtenunfallfürsorge für die Kosten auf.
Für den Versicherungsschutz Beschäftigter ist das Vertragsverhältnis entscheidend. Personen, die evtl. auch nur kurzzeitig an der Universität tätig werden, wie Praktikanten oder Gastwissenschaftler, werden die unten angefügten weiterführenden Informationen empfohlen.