Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall (z.B. ein Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat.
Bevor Sie die Unfallanzeige ausfülllen, bitten wir Sie die Erläuterungen (unten) aufmerksam durchzulesen.