Mit REACH soll die Unterscheidung zwischen den so genannten Altstoffen (chemische Stoffe, die vor 1981 bereits auf dem Markt waren) und den so genannten Neustoffen aufgehoben werden. Neustoffe müssen bereits heute auf etwaige Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt geprüft und beurteilt sein, bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen.
Nach dem Motto „No Data, No Market“ dürfen künftig nur noch Stoffe in Verkehr gebracht werden, zu denen ein ausreichender Datensatz zu den Stoffeigenschaften vorliegt, der sich in Art und Umfang in erster Linie nach dem jeweiligen Produktionsvolumen richtet. Unter REACH müssen alle Stoffe, die in Mengen ab 1 t/a produziert oder importiert werden bei der europäischen Chemikalienagentur in Helsinki registriert werden. Die 1-Tonnen-Grenze stellt einen Kompromiss aus dem Gewünschten und dem wirtschaftlich Machbaren dar. Die Fristen für das Registrieren erstrecken sich über einen längeren Zeitraum. So endet die Frist für die Registrierung von Stoffen die in Mengen von 1 t/a bis 100 t/a produziert werden, am 1. Juni 2018. Dies gilt jedoch nicht für krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Stoffe in Mengen ab 1t/a. Diese müssen bis zum 1. Dezember 2010 registriert werden.
Nach dem Prinzip der Beweislastumkehr überträgt REACH die Verantwortung für die Überprüfung der Chemikaliensicherheit von den nationalen Behörden auf die Hersteller und Importeure. Sie müssen künftig darstellen, dass ihre Produkte sicher zu handhaben sind und weder die Gesundheit der Weiterverarbeiter oder Verbraucher/innen noch die Umwelt erheblich nachteilig beeinflussen. Ihre Stoffinformationen (z.B. durch ein Sicherheitsdateblatt) geben Hersteller und Importeure an alle Abnehmer, die nachgeschalteten Anwender, weiter.