Um Unterschiede in den international existierenden Systemen der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien aufzuheben und um den Standard in der Arbeitssicherheit, im Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie beim Transport gefährlicher Güter weiter anzuheben, ist unter Federführung der Vereinten Nationen ein Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System of Classification and label_sciling of Chemicals) – kurz GHS entwickelt worden.
Dieses GHS-System wurde am 16.12.2008 als Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Regulation on Classification, label_sciling and Packaging of Substances and Mixtures) – CLP-Verordnung – in die EU eingeführt. Die CLP-Verordnung trat am 20.01.2009 in Kraft und gilt seitdem europaweit. Die Empfehlungen der UN mit ihrem GHS-System wurden zwar nicht vollständig, jedoch weitgehend von der EU übernommen.