
Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung nach §§5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes können Sie frühzeitig bestehende Gefährdungen an Ihrem Arbeitsplatz ermitteln und beurteilen, um gezielt vorbeugende Maßnahmen für Ihren Gesundheitsschutz einzuleiten.
Um Ihnen die Durchführung der Gefärdungbeurteilung zu erleichtern, haben wir Ihnen einige wichtige Erläuterungen für den Ablauf zusammengestellt:
Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir Sie gern. Wenden Sie sich einfach an Ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit.