Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind giftige und krebsauslösende Chlorverbindungen. Alle Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die PCB enthalten müssen unverzüglich gemeldet und als Sondermüll entsorgt werden.
Ausführliche Informationen zu den rechtlichen Aspekten, zuständigen Behörden und Ansprechpartnern sowie zu Sicherheitshinweisen finden Sie im Merkblatt der Behörde für Umwelt und Gesundheit zur Entsorgung PCB-haltiger elektrischer Geräte und Bauteile (PDF).
Welche Geräte können belastet sein?
Belastet sein können alte Kondensatoren, Leuchtstofflampen-Leuchten, Waschmaschinen, Wäscheschleudern und andere ältere Geräten mit Kondensatormotor sowie industrielle Anlagen zur Blindstromkompensation.
Wie erkennen Sie PCB-haltige Geräte?
Zur Erkennung PCB-haltiger Geräte stellen wir Ihnen hier eine Liste mit den verschiedenen Bezeichnungen von PCB zur Verfügung.
Kleinkondensatoren (< 1 Liter)
Kleinkondensatoren wurden vornehmlich in den Gehäusen von Leuchtstofflampen, Waschmaschinen, Dunstabzugshauben und Ölbrennern eingesetzt. Die Bezeichnungen MP, MKP, MPK weist auf PCB-Freiheit hin.
Die verschiedenen Bezeichnungen
von PCB:
- A30
- A40
- C
- CD
- 3CD
- 4CD
- 5CD
- C2
- CP
- Cp
- CPA40
- CPA50
- C100
- C125
- C180
- 76C 6D
- 9D
- 3LP
- Chlordiphenyl
- Clophen
Transformatoren
Einen direkten Hinweis liefern die Bezeichnungen PCB, Askarel und
Clophen.
Die verschiedenen Bezeichnungen
von PCB:
- L
- T 241 N
- T 1248
- T1
- T2
- T3
- T4
- 1481 T
- T 64
- T 64 N
- KC 200
- KC 300
- KC 400
- KC 500
- KC 600
- DP 3
- DP 4
- DP 5
- DP 6
- SF-D 0204
- FR
- 1467
- 1470