
Der Personalrat des wissenschaftlichen Personals (ohne UKE) – WIPR hat die Interessen des wissenschaftlichen Personals wahrzunehmen. Er hat dazu die im Hamburgischen Personalvertretungsgesetz (HambPersVG) aufgeführten Rechte in kollektiven und individuellen Angelegenheiten. Seine Mitglieder können namentlich bei der Einstellung von Beamten und Angestellten (mit Ausnahme der von Professoren) und bei deren Weiterbeschäftigung und Entlassung mitbestimmen.
Der WIPR tagt wöchentlich. Die Sitzungen finden dienstags ab 12.30 Uhr statt. Anträge, die bis zwei Stunden vor Sitzungsbeginn in der Geschäftsstelle eintreffen, werden nach Möglichkeit noch berücksichtigt.
Der WIPR unterstützt die Gleichstellungsarbeit, Schwerbehindertenintegration und den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Sinne der Interessen des wissenschaftlichen Personals an der Universität Hamburg.
Vertraulichkeit und Schweigepflicht: Die Mitglieder des WIPR müssen als Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsgesetz wahrnehmen oder wahrgenommen haben, über die ihnen dabei bekannt gewordenen Angelegenheiten und Tatsachen Stillschweigen bewahren.
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