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10. Juni 1999
Durch die Kandidatur der Studentin Claudia Fiedler hatte die eines Wahl zweiten Vizepräsidenten der Universität Hamburg große öffentliche Aufmerksamkeit gefunden. Auch wenn es nicht zur Sensation kam, daß erstmals eine Studentin in die Leitung einer deutschen Hochschule eintritt: Für die Universität Hamburg hat die Wahl Weidners insofern historische Bedeutung, als zum erstenmal nicht ein nur ein Mitglied der Professorenschaft, sondern auch das Mitglied einer der anderen Statusgruppen an der Universität als Vertreter des Uni-Präsidenten amtiert. Grundlage hierfür bietet die sogenannte Experimentierklausel im Hamburgischen Hochschulgesetz (§ 128), die befristete Aweichungen von der eigentlich geltenden Regelung - nach § 82 HmbHG müssen die Vizepräsidenten der Hamburger Hochschulen aus dem Kreis der Professoren stammen - gestattet. Die Universität Hamburg hatte zuletzt 1992 bis 1994 zwei (professorale) Vizepräsidenten. Daß es jetzt wieder zwei gibt und einer davon Nicht-Professor ist, soll - so der Wortlaut der entsprechenden Satzung - die Leitungseffizienz der Universität steigern und die Partizipation aller Statusgruppen an der Universität weiterentwickeln.
