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Pressedienst

29. April 2002

Universitätspräsident warnt vor Polarisierung
Lüthje fordert ein von allen Bürgerschaftsfraktionen getragenes langfristiges Hochschulgesetz

Vor einer hochschulpolitischen Polarisierung warnt Universitätspräsident Jürgen Lüthje. Der von Senator Dräger vorgelegte Referentenentwurf für ein neues Hochschulgesetz schieße erheblich über berechtigte Ziele sinnvoller Gesetzesänderungen hinaus. Lüthje fordert den Senator auf, für die erneute Novellierung des Hochschulgesetzes einen fraktionsübergreifenden Konsens in der Bürgerschaft anzustreben

"Es ist unverantwortlich, die Hochschulen alle drei Jahre mit einem neuen Gesetz zu überziehen", erklärte der Universitätspräsident. Nachdem die Bürgerschaft vor nicht einmal einem Jahr ein neues Hochschulgesetz beschlossen habe, konfrontiere der von Senator Dräger vorgelegte Entwurf die Hochschulen nun mit völlig anderen Vorstellungen. Wenn es nicht endlich gelinge, ein von allen Bürgerschaftsfraktionen langfristig getragenes Gesetz zu verabschieden, werde nach jeder Wahl ein anderes Hochschulgesetz gelten. "So kann die Politik mit den Hochschulen nicht umgehen", sagte Lüthje: "Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen müssen langfristig verlässlich sein, wenn die Hochschulen exzellente wissenschaftliche Leistungen erbringen sollen." Die Hochschulmitglieder hätten Wichtigeres zu tun als sich ständig mit kontroversen hochschulpolitischen Vorstellungen politischer Parteien auseinander zu setzen.

Im einzelnen enthalte der von Senator Dräger vorgelegte Entwurf neben sinnvollen Verbesserungen gravierende Mängel und Widersprüche. So mache ein mit externen Persönlichkeiten besetzter Hochschulrat nur dann Sinn, wenn ihm Befugnisse der Behörden übertragen würden und die staatliche Fachaufsicht aufgegeben werde. Andernfalls trete neben die staatliche eine weitere externe Steuerungsebene.

"Dreiecksverhältnisse sind selten dauerhaft tragfähig", kritisiert der Universitätspräsident. Die Wahl der Hochschulleitung durch den externen Hochschulrat stelle einen nicht zu rechtfertigenden Bruch mit den Grundsätzen akademischer Selbstverwaltung dar. Die Leitung der Hochschulen und ihrer fachbezogenen Selbstverwaltungseinheiten (Fakultäten, Fachbereich) müsse ein Recht der Selbstverwaltungsgremien bleiben. Der Staat könne sein Mitwirkungsrecht auf einen Hochschulrat übertragen, dürfe aber nicht den Hochschulgremien die Auswahl der sie vertretenden Organe entziehen. "Das Präsidium einer Hochschule ist keine Kommandobrücke, sondern ein von Vertrauen der Hochschulmitglieder getragener Vorstand", erklärte Lüthje.

Zu begrüßen sei die zügige Reform der wissenschaftlichen Personalstruktur. Allerdings fehle in dem Gesetzentwurf eine dringend notwendige Übergangsregelung für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit nach bisher geltendem Recht aufgenommen und auf dessen Regelungen vertraut haben.

Zu der vorgeschlagenen Einführung von Bildungsguthaben erklärte der Universitätspräsident, dass der Staat damit eine noch dringendere Verpflichtung übernehme, die Studienbedingungen endlich schnell und nachhaltig zu verbessern. Auch müsse er in Zusammenarbeit mit Banken und Versicherungen ein sozial verträgliches Darlehenssystem für diejenigen Studierenden entwickeln und garantieren, deren Bildungsguthaben erschöpft sind.

"Der von Senator Dräger vorgelegte Gesetzentwurf greift tief in das bestehende Hochschulsystem und dessen Traditionen ein. In vielen Punkten gefährdet er bewährte Grundlagen der Hochschulautonomie", wertet der Universitätspräsident den Entwurf zusammenfassend.


Universität Hamburg, 29. April 2002. Impressum.

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