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Pressedienst

3. Mai 2002

"Letter of Intent" + Erklärung der Landeshochschulkonferenz zur Vereinbarung eines Zukunftspaktes mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg

KONFERENZ DER PRÄSIDENTEN UND REKTOREN DER HAMBURGER HOCHSCHULEN (LHK)
02. Mai 2002

Erklärung der Landeshochschulkonferenz zur Vereinbarung eines Zukunftspaktes mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg

Die Landeshochschulkonferenz bedauert, dass in der öffentlichen Diskussion über einen nicht mehr aktuellen ersten Diskussionsentwurf eines Zukunftspaktes zwischen den Hochschulpräsidenten, dem Bürgermeister und dem Wissenschaftssenator der falsche Eindruck erweckt worden ist, dass die Präsidenten Vorverpflichtungen zulasten ihrer Hochschulen eingehen wollen.

Die Präsidentin und Präsidenten der Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg sind bereit, mit dem Senat der FHH einen Zukunftspakt zu vereinbaren, der den Hochschulen in der finanzpolitisch schwierigen Situation der FHH Planungssi-cherheit auf der Grundlage des Haushalts 2002 verbürgt.

Die Präsidentin und Präsidenten begrüßen, dass die Verhandlungen über einen konsensfähigen Text erfolgreich waren. Senator und Hochschulleitungen sind sich einig, dass in der weiteren Entwicklung des Hamburger Hochschulsystems die Qualität von Forschung, Lehre und Studium sowie die wettbewerbsfähige Ausstattung der Hochschulen Vorrang erhalten müssen. Um dies unter Beachtung finanzpolitischer Notwendigkeiten verwirklichen zu können, vereinbaren die Präsidentin und Präsidenten sowie der Senat der FHH eine unabhängige Begutachtung der Struktur und Optimierungsmöglichkeiten des Hochschulsystems. Beide Seiten erklären ihre Bereitschaft, an der Umsetzung der Empfehlungen mitzuwirken. Dabei sind die Rechte der Bürgerschaft und der zuständigen Hochschulgremien zu beachten.

Für die Landeshochschulkonferenz
Dr. Jürgen Lüthje
- Sprecher -
Anlage:
Zukunftspakt "Qualität und Innovation"

ANSCHRIFT DES LHK-VORSITZENDEN:
DR. DR. h.c. JÜRGEN LÜTHJE
PRÄSIDENT DER UNIVERSITÄT HAMBURG
EDMUND-SIEMERS-ALLEE 1 - 20146 HAMBURG
TELEFON (040) 42838-4475 - FAX (040) 42838-6799

Zukunftspakt "Qualität und Innovation"

Präambel

Die Freie und Hansestadt Hamburg als Trägerin der Hochschulen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister und den Senator für Wissenschaft und Forschung, vereinbaren mit der Präsidentin der Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik und den Präsidenten der Universität Hamburg, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, der Technischen Universität Hamburg Harburg, der Hochschule für bildende Künste und der Hochschule für Musik und Theater einen Zukunftspakt "Qualität und Innovation für die Hamburger Wissenschaft" und erklären damit ihre Absicht zur Durchführung eines hochschulübergreifenden Strukturreformprozesses.

§ 1 Ziele des Zukunftspaktes

Im Zuge der Globalisierung und des Wandels von der Industrie- zur Wissensgesellschaft des 21. Jahrhunderts kommt den Hochschulen eine zentrale Bedeutung bei der Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Standortes Hamburg zu. Die Hochschulen sind dabei sowohl in ihrer traditionellen Rolle als Stätten der Forschung und Lehre gefordert, als auch in zunehmendem Maße in der Funktion als Impulsgeber innovativer Entwicklungen in Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft.

Die Hamburger Wissenschaftslandschaft weist heute neben weltweit konkurrenzfähigen Spitzenleistungen durchaus auch Defizite auf. Die Ursachen dafür liegen einerseits in einer teilweise unterdurchschnittlichen Ausstattung der Hochschulen und ihrer Wissenschaftler. Andererseits sind strukturelle Verbesserungsmöglichkeiten in der Angebotsausrichtung der Hochschulen sowie deren Forschungsschwerpunkten zu vermuten.

Der bevorstehende Generationswechsel in der Professorenschaft bietet Hamburg die Chance, innovative Aufgabenfelder im Hochschulbereich mit qualifiziertesten Persönlichkeiten zu besetzen, die neuen fachlichen Herausforderungen in Lehre, Forschung und Wissenstransfer zu bestehen und in die Spitze der europäischen Wissenschaft vorzurücken. Hamburg wird dabei nur dann erfolgreich sein können, wenn es gelingt, die Qualität und Innovationsfähigkeit in Forschung und Lehre weiter zu verbessern und die Hochschulen in die wissenschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Stärken und Potenziale der Stadt einzubeziehen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Bereitschaft auch zu erheblichen strukturellen Reformen erforderlich. Senat und Hochschulen müssen sich dieser Herausforderung gemeinsam stellen. Die Stadt wird den Hochschulen hierfür die nötigen finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen, die Präsidenten der Hochschulen werden die erforderlichen Reformen im Rahmen Ihrer Zuständigkeit aktiv betreiben und damit den Zukunftspakt besiegeln.

§ 2 Inhaltliche Prämissen des Strukturreformprozesses

Grundlage des Zukunftspakts ist die Begutachtung der Hamburger Wissenschaftslandschaft durch eine externe Expertenkommission. Deren Empfehlungen bilden die Basis für die zukünftige strategische Ausrichtung der Aufgabenfelder und Strukturen der Hochschulen in Hamburg. So sollen die Hochschulen optimal auf die Herausforderungen des nationalen und internationalen Bildungswettbewerbs vorbereitet und die wissenschaftlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Perspektiven der wachsenden Stadt in ihrer Metropolfunktion berücksichtigt werden.

Insbesondere wird mit der Beauftragung der Gutachterkommission sichergestellt,

· dass in die Strukturempfehlungen die Wissenschafts- und Standortpotenziale der Metropolregion Hamburg sowie die Entwicklungsperspektiven Hamburgs über die reinen Arbeitsmarkterwartungen hinaus als Kriterium einbezogen werden,

· dass die Beiträge der einzelnen Hochschulen zur Entwicklung der Metropolregion Hamburg und der internationalen Wissenschaft beachtet werden,

· dass die Angebote der einzelnen Hochschulen auf ihre Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit hin überprüft werden,

· und dass die Strukturempfehlungen die unterschiedlichen Qualitätsmerkmale der einzelnen Hochschulen, auch hinsichtlich der spezifisch angebotenen Lehrangebote und Hochschulabschlüsse, berücksichtigen.

Im Bewusstsein der finanziellen Rahmenbedingungen Hamburgs, liegen der Beantwortung der an die Gutachter gestellten Fragen zudem folgende inhaltliche Prämissen zugrunde:

Mit der hochschulübergreifenden Strukturreform soll sichergestellt werden,

· dass die Ausstattung der einzelnen Hochschulen mindestens das Niveau der vergleichbaren Hochschultypen erreicht,

· dass die Unterfinanzierung im Stellen- und Sachhaushalt der einzelnen Hochschulen aufgehoben wird,

· und dass die staatlichen Finanzvorgaben der Freien und Hansestadt Hamburg mit der gewährten Planungssicherheit für die Jahre 2003 - 2005 auf dem Kaufkraftniveau des Haushaltes des Jahres 2002 beachtet werden.

Die gleichzeitige Erfüllung dieser Prämissen erfordert eine Veränderung bestehender Strukturen im Bereich der Hamburger Hochschullandschaft und der verschiedenen Hochschultypen, der derzeitigen Studienkapazitäten sowie die Bereitschaft zu finanziellen Umschichtungen zwischen den einzelnen Hochschultypen.

§ 3 Fragestellungen

Ausgehend von den Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen Hamburgs und Norddeutschlands nimmt das Gutachten vor dem Hintergrund der genannten Prämissen zu folgenden Fragen Stellung:

· Welche Aufgabenfelder jeweils in welcher Organisationsform, mit welchem inhaltlichen Schwerpunkt und Profil zukünftig mit welchem Beitrag für die ökonomische, soziale und kulturelle Entwicklung der Stadt für diese angeboten werden sollen?

· Ob und in welchem Umfang sich auf Grund der Strukturempfehlungen Änderungen hinsichtlich der Kapazitäten - auch differenziert nach den jeweiligen Studienabschlüssen - ergeben werden?

· Welche finanziellen Auswirkungen diese Struktur- und Kapazitätsveränderungen auch zwischen den derzeitigen Einrichtungen mit sich bringen?

§ 4 Zeitplan

Die Präsidentin und Präsidenten der beteiligten Hochschulen schlagen der Behörde für Wissenschaft und Forschung geeignete Gutachterpersönlichkeiten vor. Die Behörde beauftragt die Gutachterkommission schnellstmöglich. Die Hochschulen und ihre Einrichtungen erhalten Gelegenheit ihre Entwicklungsvorstellungen, Leistungen und Probleme darzustellen. Das Gutachten soll bis zum 30.11.2002 erstellt werden. Die zuständigen Gremien der Hochschulen werden unter Wahrung der Selbstverwaltungsrechte in der anschließenden Umsetzungsphase beteiligt.

§ 5 Auftraggeber des Gutachtens und Umsetzung der Gutachtenempfehlungen

Die Behörde für Wissenschaft und Forschung ist Auftraggeberin der Begutachtung und verpflichtet sich, die sich aus den Empfehlungen des Gutachtens folgenden erforderlichen Umsetzungsentscheidungen zu treffen.

Die Präsidentin und Präsidenten unterstützen in ihren Hochschulen die Durchführung des Begutachtungsverfahrens und wirken aktiv an der hochschuladäquaten Umsetzung der Empfehlungen mit.
Hamburg, den … Mai 2002

Universität Hamburg
Dr. Dr. h.c. Jürgen Lüthje

Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg
Dr. Hans-Gerhard Husung

Technische Universität Hamburg-Harburg
Prof. Dr. Christian Nedeß

HWP - Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik
Dr. Dorothee Bittscheidt

Hochschule für Musik und Theater
Prof. Dr. Hermann Rauhe

Hochschule für bildende Künste
Prof. Hartmut Frank

Präses der Behörde für Wissenschaft und Forschung
Senator Jörg Dräger, Ph.D.

Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg
Ole von Beust


Universität Hamburg, 3. Mai 2002. Impressum.

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