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Pressedienst
27. September 2002
Akademischer Senat nimmt Stellung
zu Hochschulgesetz-Novelle
Der Akademische Senat (AS) der Universität Hamburg hat sich in seiner Sitzung am
26. September 2002 erneut mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) befasst. In der Debatte wurde nochmals die Verlagerung von Entscheidungskompetenzen an einen externen Hochschulrat als Einschränkung der Mitbestimmungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Universitätsmitgliedern und Universitätsleitung bewertet. Der Akademische Senat befürchtet darüber hinaus Einschränkungen bei den Gestaltungsmöglichkeiten in Lehre und Studium und eine Verschlechterung der sozialen Lage von Studierenden. Er fordert daher, u.a. folgende Änderungen in die Gesetzesnovelle aufzunehmen: