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Zu den Projekten

Teilbereich Arbeit, Wirtschaft und Familie

Edmund-Siemers-Allee 1, 20146 Hamburg, Tel.: 4123-5475


Wissenschaftliche Mitglieder

Professoren
Dr. Peter Behrens; Dr. Fritz Haag; Dr. Armin Höland; Dr. Hans-Jürgen Lwowski; Dr. Ulrich Magnus; Dr. Klaus Moritz; Dr. Claus Ott; Dr. Heide M. Pfarr; Dr. Ronald Randzio; Dr. Hans-Bernd Schäfer; Dr. Walter Stiebeler; Dr. Gerhard Struck; Dr. Rainer Walz

Hochschulassistenten/Assistenten/wiss. Mitarbeiter
Hans-Georg von Wangenheim; Dr. Frauke Wernecke

Allgemeiner Überblick

Im Teilbereich Arbeit und Wirtschaft sind die Forschungs- und Lehraktivitäten zusammengefaßt, die sich auf die rechtliche Regelung des Güter- und Leistungsaustausches, der Wirtschaftsbeziehungen, der Arbeitsverhältnisse sowie des Familienlebens beziehen. Dabei sind auch die jeweiligen internationalrechtlichen Dimensionen einbezogen.
Kennzeichnend für die wissenschaftliche Ausrichtung des Teilbereichs ist im übrigen seine Interdisziplinarität. Unter den Professoren befindet sich sowohl ein Ökonom als auch ein Soziologe. Zahlreiche Forschungsvorhaben, insbesondere im Bereich der ökonomischen Analyse des Rechts, sind interdisziplinär angelegt.
Die diesem Teilbereich angehörenden Wissenschaftler beraten regelmäßig Fragen von grundsätzlicher Bedeutung und gemeinsamen Interesse. Die Geschäftsführung obliegt dem Teilbereichsbeauftragten.

Forschungsschwerpunkte

Arbeitsrecht

In diesem Forschungsschwerpunkt wird vor allem das Ziel verfolgt, das Arbeitsschutzrecht in Verbindung mit der Arbeitsgerichtsbarkeit sozialwissenschaftlich und rechtsvergleichend fortzuentwickeln. Durch die Mitarbeit von Richtern ist insbesondere der Praxisbezug hergestellt. Im einzelnen widmet sich dieser Forschungsschwerpunkt der Entwicklung eines europäischen Arbeitsrechts, dem Verhältnis von Psychologie der Arbeit und Arbeitsrecht, dem Arbeitsgerichtsprozeß als Methode der Konfliktlösung, der Erneuerung des Arbeitsrechts in den Jahren 1945-54 sowie dem Schutz der Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst durch kollektivrechtliche Mechanismen.

Gleichbehandlung von Frauen im Erwerbsleben

In diesem Forschungsschwerpunkt sind arbeits- und verfassungsrechtliche Aspekte miteinander verbunden. Es geht um die Untersuchung des rechtlichen Instrumentariums zur Beseitigung von geschlechtsbedingten Benachteiligungen, insbesondere durch Maßnahmen der Frauenförderung, durch Quotenregelungen oder durch die Erweiterung prozessualer Möglichkeiten. In diesem Zusammenhang werden insbesondere das Verhältnis von Quotenregelungen und Grundgesetz, Diskriminierungen im Erwerbsleben sowie die Gleichberechtigungsproblematik im Scheidungsfolgenrecht untersucht.

Ökonomische Analyse des Rechts

Dieser Forschungsschwerpunkt befaßt sich generell mit der Frage, inwieweit rechtliche Regelungen insbesondere im Bereich des Güter- und Leistungsaustausches zu effizienten Problemlösungen führen und inwieweit Kriterien ökonomischer Effizienz bei der Auslegung, Anwendung und Weiterentwicklung von Rechtsnormen in einer mit rechtswissenschaftlichen Methoden zu vereinbarenden Weise herangezogen werden können. In diesem Zusammenhang werden sowohl grundlegende theoretische und methodische Fragestellungen untersucht, als auch die Anwendung auf konkrete rechtliche Fragestellungen.
Zu den Einzelheiten vgl. die Darstellung des Instituts für Recht und Ökonomik.

Internationale Wirtschaftsbeziehungen

Dieser Forschungsschwerpunkt konzentriert sich auf methodische, systematische und rechtspolitische Fragestellungen, die aus der internationalen Verflechtung des Wirtschaftsverkehrs für das Recht entstehen. Einbezogen sind dabei sowohl das Internationale Privat- und Verfahrensrecht einschließlich der Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung als auch das Wirtschaftsrecht der Europäischen Gemeinschaft. Mit diesem Forschungsprojekt soll dem dringenden wissenschaftlichen und praktischen Bedürfnis Rechnung getragen werden, die für internationale Wirtschaftsbeziehungen relevanten Rechtsgebiete in einem übergreifenden System zusammenzufassen, was aussichtsreich erscheint, wenn statt rechtlicher Systemkriterien die ökonomischen Regelungsfunktionen zugrunde gelegt werden. Gegenstand der Untersuchungen sind in diesem Zusammenhang insbesondere das Wirtschaftsrecht des europäischen Binnenmarktes, das Internationale Gesellschaftsrecht, internationale Aspekte des Zivilrechts, vor allem die Vereinheitlichung des Kaufrechts und des Haftungsrechts. Im Berichtszeitraum ist insbesondere ein Studienbuch zum Internationalen Privatrecht und zur Rechtsvergleichung entstanden. Ein weiteres Forschungsvorhaben widmet sich der Rechtsvergleichung im Steuerrecht.

Interferenz von Steuerrecht und Zivilrecht

Dieser Forschungsschwerpunkt befaßt sich mit den wirtschaftsrechtlich bedeutsamen Schnittpunkten zweier in Zielsetzung und Rechtstradition sehr unterschiedlicher Rechtsgebiete. Steuerrecht knüpft an wirtschaftliche Sachverhalte an, die durch die Beteiligten meist schon in eine zivilrechtliche Form gegossen worden sind. Die zivilrechtliche Rechtsformwahl wird durch das Steuerrecht beeinflußt; umgekehrt ist das Steuerrecht häufig zivilrechtlich vorgeprägt. Wegen der andersartigen Regelungszwecke entstehen in diesen Überschneidungsbereichen erhebliche Spannungen und eine Fülle von Streitfragen. Es soll versucht werden, die schwebende Interferenz zu systematisieren und einheitliche Konfliktregeln zu machen. In diesem Rahmen werden insbesondere methodische Fragen zur Begriffsbildung, Form, Typik und Konstruktion im Zivil- und Steuerrecht untersucht sowie die Problematik steuerrechtlicher Vorfragen im Zivilprozeß bzw. zivilrechtlicher Vorfragen im Finanzgerichtsverfahren analysiert.

Rechtstheorie

In diesem Forschungsschwerpunkt wird die Relevanz neuer sprachwissenschaftlicher Entwicklungen für die Jurisprudenz untersucht. Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich traditionell mit Gesetzesinterpretation, d.h. mit einem sprachwissenschaftlichen Problem. Deshalb müssen die neuen Ansätze in der Sprachwissenschaft (Semiotik, Diskursanalyse etc.) daraufhin geprüft werden, welche Bedeutung sie für die Rechtsanwendung oder Rechtserzeugung haben.

Wissenschaftliche Zusammenarbeit

Die wissenschaftliche Zusammenarbeit besteht zum Teil in Gemeinschaftsprojekten, die mit Fachkollegen von anderen Universitäten bzw. Forschungsinstituten durchgeführt werden. Zu nennen sind insbesondere das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht (Hamburg), das Zentrum für Europäische Rechtspolitik (Bremen), das Institut für Integrationsforschung des Europa-Kollegs Hamburg, die National Law School of India (Bangalore), die University of California/Hastings College of the Law (San Francisco). Darüber hinaus kommt die externe wissenschaftliche Zusammenarbeit in der Durchführung überregionaler Fachtagungen, in Gastvorträgen sowie in wechselseitigen Forschungsaufenthalten zum Ausdruck. Außerdem wird vom Fachbereich eine Beteiligung an einem ERASMUS-Programm durchgeführt, an dem u.a. die Rechtsfakultäten der Universitäten von Loewen, Lüttich, Straßburg, Lyon, Leiden, Alicante, Bilbao, Rom, Athen, Thrakis, Thessaloniki, Kopenhagen, Aarhus, Cork und East Anglia (federführend) teilnehmen. Des Weiteren ist die Beteiligung an einem TEMPUS-Programm beabsichtigt. Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß einige Mitglieder dieses Teilbereichs an der Durchführung des Graduiertenkollegs "Integrationsforschung" an der Universität Hamburg mitwirken.

Anwendung in der Praxis

Die Verwertung der Forschungsergebnisse in der Praxis wird zum einen dadurch ermöglicht, daß die Erkennnisse in geeigneter Weise publiziert werden, so daß sie in Gesetzgebung und Rechtssprechung berücksichtigt werden können. Des weiteren werden die Forschungsergebnisse im Rahmen gezielter Anfragen aus der Praxis verwertet. Im übrigen bestehen vielfältige Kooperationsbeziehungen mit der Praxis. Die Bedeutung der Forschungsergebnisse für Hamburg ist darin zu sehen, daß spezifische Forschungsprofile entwickelt worden sind, die zum Teil - wie etwa die ökonomische Analyse des Rechts - besonders innovativ sind und auch bundesweit besonderes Ansehen genießen.

Ausstattungsmängel

Der Teilbereich Arbeit und Wirtschaft verfügt über insgesamt vier Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter nach § 24 Abs. 4 HmbHG. Davon ist ein wissenschaftlicher Mitarbeiter zur Hälfte dem Sprecher als Planungsassistent zugeordnet. Die verbleibenden Kapazitäten verteilen sich auf insgesamt 11 Professoren, was notgedrungen zu einem Rotationssystem führt, bei dem einige Professoren zeitweise keine Unterstützung durch wissenschaftliche Mitarbeiter in Anspruch nehmen können.
Der Bibliotheksetat beläuft sich auf rd. 55.000 DM. Damit kann nur ein Kernbestand rechts- und sozialwissenschaftlicher Literatur angeschafft und ergänzt werden. Zur Durchführung von Forschungsvorhaben ist daher der sehr zeitaufwendige Rückgriff auf externe Bibliotheken unvermeidlich.
Insgesamt wird die Infrastruktur und die Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln den Anforderungen für anspruchsvolle Forschungstätigkeiten nicht gerecht. Der Forschungsbetrieb ist dementsprechend mühsam und schwerfällig. Daß es dennoch gelungen ist, ein auch überregional anerkanntes Forschungsprofil zu entwickeln, ist nur dem außergewöhnlichen persönlichen Einsatz der beteiligten Wissenschaftler zu verdanken.

Drittmittel 1996

Keine Angaben

Periodische Veröffentlichungen


Forschungsprojekte

17.001.01Ökonomische Analyse des Rechts
17.001.02Internationales Wirtschaftsrecht
17.001.03Europäisches Wettbewerbsrecht
17.001.04Internationales Einheitskaufrecht
17.001.05Rechtsvergleich und Vereinheitlichung im Haftungs- und Schadensrecht
17.001.06Rechtsvergleich und Vereinheitlichung im Haftungs- und Schadensrecht
17.001.07Internationales Privat- und Wirtschaftsrecht
17.001.08Einfluß des europäischhen Rechts auf das nationale Arbeitsrecht
17.001.09Elektronische Publikationen im Recht
17.001.10Elektronische Lernmittel in der Juristenausbildung
17.001.11Struktur elektronischer juristischer Datenbanken
17.001.12Ökonomische Analyse des Zivilrechts: Zivilrechtliche Haftung für Umweltschäden - Ökonomische Auswirkungen des Insiderrechts
17.001.13Kollektive bzw. institutionelle Klagerechte im Bereich Diskriminierung
17.001.14Gleichbehandlung von Frauen im Erwerbsleben
17.001.15Modernes Familienrecht
17.001.16Rechtstheorie
17.001.17Stiftungsrecht - ökonomische und juristische Analyse
17.001.18Methodische Fragen zu Begriffsbildung, Formtypik und Konstruktion in Zivilrecht und Steuerrecht
17.001.19Sachenrechtssystem und ökonomische Analyse
17.001.20Bilanzrecht, Kommentierung des allgemeinen Teils des Bilanzrechts
17.001.21Ökonomische Analyse des Gewährleistungsrechts
17.001.22Finanzmathematisch korrekte Abrechnung von Bankkrediten

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