- unterstützt auch Sie!
Der Betriebsarzt in seiner heutigen Bedeutung wurde geboren am 12.12.1973, gezeugt von einer SPD-Regierung und ans Licht der Welt geholt von der Hebamme „Arbeitssicherheitsgesetz“ (=ASiG), welches besagt, dass der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen hat, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.
Die Aufgaben eines Betriebsarztes sind im Arbeitssicherheitsgesetz in § 3 gesetzlich verankert. Danach haben Betriebsärzte vier große Tätigkeitsbereiche:
Die Aufgaben eines Betriebsarztes der Universität Hamburg nimmt schon seit vielen Jahren wahr.
Seit Mai 2008 stehen den Betriebsärzten der Universität Uni-eigene Räume direkt auf dem Campus im Grindelviertel zur Verfügung.
Sie finden Ihre Betriebsärzte in der
Sedanstr. 17
20146 Hamburg
und unter der
Telefon Nr.: 040.42838-3161