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DER BETRIEBSARZT

- unterstützt auch Sie!


Der Betriebsarzt in seiner heutigen Bedeutung wurde geboren am 12.12.1973, gezeugt von einer SPD-Regierung und ans Licht der Welt geholt von der Hebamme „Arbeitssicherheitsgesetz“ (=ASiG), welches besagt, dass der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen hat, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen.

Die Aufgaben eines Betriebsarztes sind im Arbeitssicherheitsgesetz in § 3 gesetzlich verankert. Danach haben Betriebsärzte vier große Tätigkeitsbereiche:

  1. Beraten - in allen Fragen der Gesundheit am Arbeitsplatz
  2. Untersuchen - zur Erkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen
  3. Beobachten - ob Arbeitsschutzmaßnahmen Wirkung zeigen, z.B. durch Arbeitsplatzbegehungen
  4. Informieren- über Gesundheits- und Unfallgefahren und den entsprechenden Schutz davor

Die Aufgaben eines Betriebsarztes der Universität Hamburg nimmt schon seit vielen Jahren wahr. 


Seit Mai 2008 stehen den Betriebsärzten der Universität Uni-eigene Räume direkt auf dem Campus im Grindelviertel zur Verfügung.

Sie finden Ihre Betriebsärzte in der

Sedanstr. 17
20146 Hamburg

und unter der Telefon Nr.: 040.42838-3161

 

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