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Inhalt:

3. Juli 2009


Gemeinsame Erklärung des Präsidiums der Universität Hamburg und der Dekane der Fakultät für Rechtswissenschaft, der Fakultät für Wirtschafts-und Sozialwissenschaften, der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft, der Fakultät für Geisteswissenschaften und der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften



An die Mitglieder der Universität Hamburg

  1. Die Universität ist uneingeschränkt handlungsfähig. Nach dem Ausscheiden der Präsidentin liegt die Leitung der Universität weiterhin beim Präsidium – jetzt bestehend aus den Vizepräsidenten, der Vizepräsidentin und der Kanzlerin (bis ein neuer Präsident oder eine neue Präsidentin sein/ihr Amt antritt). Die erweiterte Hochschulleitung in Form der Universitätskammer (Präsidium und Dekaninnen und Dekane der Fakultäten) ist bereit und in der Lage, die Verantwortung für die Leitung der Universität gemeinsam in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen auszuüben.
  2. Die Zuständigkeiten werden wie bisher wahrgenommen. Die Aufgaben der Präsidentin werden bis zur Klärung der Nachfolge gemäß der Vertretungsregelung des Präsidiums turnusmäßig von den Vizepräsidenten bzw. der Vizepräsidentin wahrgenommen.
  3. Wir bekennen uns zum Reformprozess der Universität. Präsidium und Dekanate tragen den bereits begonnenen und gemeinsamen entwickelten Reformkurs geschlossen weiter und werden diesen entschieden fortsetzen. Wir stehen insbesondere hinter dem gemeinsam erarbeiteten Struktur- und Entwicklungsplan (STEP). Wir bitten den Hochschulsenat um eine positive Stellungnahme zum STEP in seiner Sitzung vom 9. Juli 2009 und den Hochschulrat um eine baldige Genehmigung.
  4. Die im Struktur- und Entwicklungsplan formulierten Ziele und Maßnahmen zeichnen den weiteren Reformprozess der Universität vor. Wir halten an den bereits erreichten Zielen und Reformbausteinen fest und führen die bereits begonnenen Reform- und Entwicklungsprojekte gemeinsam fort. Beispielhaft seien genannt:
    • Weitere Profilbildung und Stärkung der Forschung
    • Kontinuierliche Verbesserung der Studienbedingungen
    • Umsetzung der zwischen Präsidium und Dekanaten vereinbarten Reorganisation des Studiengangsmanagements in den Fakultäten sowie kontinuierliche Verbesserung des eingeführten Campusmanagementsystems
    • Weiterentwicklung der von den Fakultäten erarbeiteten Konzepte der leistungs- und belastungsorientierten Mittelverteilung
    • An Qualitätskriterien orientierte Berufungsverfahren auf der Grundlage der vom Hochschulsenat beschlossenen Berufungsordnung
    • Organisatorische Weiterentwicklung der Universitätsverwaltung in gemeinsamer Anstrengung von Präsidialverwaltung und Fakultätsverwaltungen unter Mitwirkung der Personalräte und flankiert durch Personalentwicklung, um die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Lehre und Forschung künftig noch besser administrativ unterstützen zu können
    • Erfolgreiche Umsetzung des Senatsbeschlusses zur Einführung eines rein kaufmännischen Rechnungswesens an der Universität Hamburg in Zusammenarbeit mit der projektgesamtverantwortlichen BWF noch innerhalb des laufenden Kalenderjahres
    • Einsatz für die Schaffung der baulichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Arbeit in Forschung und Lehre.

  5. Wir bekennen uns zu einer transparenten, kommunikationsorientierten Vorgehensweise in der Weiterentwicklung der Universität. Die Geschwindigkeit, mit der die begonnenen Vorhaben fortgeführt werden, soll unter Berücksichtigung unser aller Belastungssituation in der Universität und vor dem Hintergrund der Anforderungen des Gesetzgebers bzw. des Senats kritisch überprüft werden.
  6. Wir bitten alle Angehörigen der Universität – Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende sowie das Technische und Verwaltungspersonal – um konstruktive Zusammenarbeit und ein gemeinsames Engagement bei der Fortentwicklung unserer Universität.
  7. Die Angehörigen der Universität müssen jetzt zu einem von gegenseitiger Wertschätzung geprägten Diskurs beitragen. Gemeinsames Ziel sollte eine Institution sein, die sich modernen Entwicklungen in offener Weise stellt, sich hohen Leistungsstandards in Forschung und Lehre verpflichtet fühlt und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne an der Universität arbeiten und sich mit ihr identifizieren.
  8. Wir unterstützen aktiv eine baldige und zügige Evaluierung des HmbHG. Unabhängig davon werden wir sobald wie möglich eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Präsidium und Dekanaten und die Institutionalisierung der Universitätskammer schließen. Bei aller in der Vergangenheit an der Präsidentin laut gewordenen Kritik erkennen wir ihre Verdienste für die Universität Hamburg an und zollen ihr Respekt für ihre in Verantwortung für die Universität getroffene Entscheidung.


gez.

Prof. Dr. Gabriele Löschper, Stellvertreterin der Präsidentin/Vizepräsidentin

Prof. Dr. Holger Fischer, Vizepräsident

Prof. Dr.-Ing. H. Siegfried Stiehl, Vizepräsident

Dr. Katrin Vernau, Kanzlerin

Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute, Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft

Prof. Dr. Alexander Bassen, komm. Dekan der Fakultät für Wirtschafts-und Sozialwissenschaften

Prof. Dr. Karl Dieter Schuck, Dekan der Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie  und Bewegungswissenschaft

Prof. Dr. Claudia Benthien, komm. Dekanin der Fakultät für Geisteswissenschaften

Prof. Dr. Heinrich Graener, Dekan der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften



 

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